Wichtiger Hinweis
Für die Zuchtzulassung wird für Hunde ab Wurftag 1.1. 2025 ein HD- und ED-Befund von „normal“ oder „fast normal“ gefordert. Die Befundung mit „noch zugelassen“ genügt nicht mehr. Dieser Beschluss erlangt Gültigkeit mit Eintragung der Zuchtordnung im Vereinsregister.
Ebenso genügt der Befund „noch zugelassen“ nicht mehr für die Körung und für die V-Bewertung auf einer Zuchtschau, wenn der betreffende Hund nach dem 1.1.2025 geboren ist.
Demzufolge können in diesem Jahr alle Hunde mit dem Befund „noch zugelassen“ auf der Bundessiegerzuchtschau starten und die V-Bewertung erreichen.
Die genauen Änderungen der entsprechenden Ordnungen können Sie der SV-Zeitung Ausgabe Juli entnehmen.