Verlängerung des Teil-Lockdowns

Am gestrigen Tage haben die Bundesregierung und die Länderregierungen erneut getagt und eine weitere Verlängerung der Maßnahmen des Teil-Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen.

Deshalb müssen wir Sie leider darüber informieren, dass alle Veranstaltungen innerhalb des SV deshalb bis einschließlich 07.03.2021 abgesagt und die bestehenden Terminschutz-Bestätigungen aufgehoben werden.

  • Dies gilt für alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene (im Falle einer Verlegung entstehen natürlich keine neuen Terminschutzgebühren, sofern die Veranstaltung ersatzlos ausfällt würde die Terminschutzgebühr an die Ortsgruppe erstattet werden.) (*;
  • Ebenfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen.
    (Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten.)

    (* = hiervon ausgenommen sind HGH-Einzelabnahmen, die als „berufliche Qualifikation“ des betroffenen Herdengebrauchshundes zum Einsatz im gewerblichen Bereich der Berufsschäfer notwendig sind.

Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung über die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland.

Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.