Verlängerung des Teil-Lockdowns

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlussfassung des Bundes und der Länder über die Verlängerung der Maßnahmen des bestehenden Teil-Lockdowns zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 31.01.2021 müssen wir Sie leider darüber informieren,

dass alle Veranstaltungen innerhalb des SV deshalb bis einschließlich 31.01.2021 abgesagt und die bestehenden Terminschutz-Bestätigungen aufgehoben werden.

  • Dies gilt für alle Veranstaltungen auf Ortsgruppen- und Landesgruppenebene (im Falle einer Verlegung entstehen natürlich keine neuen Terminschutzgebühren, sofern die Veranstaltung ersatzlos ausfällt würde die Terminschutzgebühr an die Ortsgruppe erstattet werden.) (*;
  • Ebenfalls gilt dies für Körungen und Wesensbeurteilungen.
    (Hunde, die in diesem Zeitfenster für eine Wesensbeurteilung vorgesehen wären, werden für einen späteren Besuch einer Wesensbeurteilung eine Sondergenehmigung ohne die damit einhergehende Gebühr erhalten.)

    (* = hiervon ausgenommen sind HGH-Einzelabnahmen, die als „berufliche Qualifikation“ des betroffenen Herdengebrauchshundes zum Einsatz im gewerblichen Bereich der Berufsschäfer notwendig sind.

In diesen Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass private Sportstätten – dazu zählen die Übungsplätze unserer Ortsgruppen – inzwischen in den meisten Bundesländern geschlossen bleiben müssen und auch der Individualsport allein oder zu zweit dort bis auf weiteres nicht mehr möglich ist. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung über die genauen Regelungen in Ihrem Bundesland.

Auch wir hätten das neue Jahr für den Verein und seine Mitglieder gerne mit besseren Nachrichten begonnen und hoffen, dass die Maßnahmen des Bundes und der Länder baldmöglichst Wirkung zeigen und die damit verbundenen Einschränkungen für uns alle in nicht allzu ferner Zukunft wieder gelockert werden können.