Neu - Wichtige Informationen für Aussteller SV-Bundessiegerzuchtschau

Nach der Entscheidung des SV-Vorstandes, im Interesse der Mitglieder und im Hinblick auf eine weitere Normalisierung des Vereinslebens die SV-Bundessiegerzuchtschau 2021 trotz eventueller Einschränkungen, durchzuführen, dürfen wir Sie im Rahmen der derzeit laufenden Vorbereitungen auf folgende Punkte hinweisen, die den aktuellen Stand der Planungen wiedergeben.

Die Informationen sind vorbehaltlich des Ergebnisses des behördlichen Genehmigungsverfahrens, das erst kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn abgeschlossen sein wird und aus dem sich ggf. weitere Maßnahmen ergeben können.

 

Corona-Infektionsschutzmaßnahmen für alle Aussteller, Besucher und Personal der Bundessiegerzuchtschau 2021:

Der SV-Vorstand hat als Veranstalter nachstehende Festlegung getroffen:

Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einem 3-G-Nachweis möglich (Getestet, Geimpft, Genesen):

  • Als Getestete gelten Personen, die innerhalb der letzten 24 Stunden nachweislich mit einem Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest!) oder einem PCR-Test negativ auf das Coronavirus getestet wurden. Über die Standorte von Teststationen am Veranstaltungsgelände informieren wir rechtzeitig auf unserer Veranstaltungs-Homepage.
  • Als vollständig Geimpfte gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren und einen Impfnachweis auf Papier oder in elektronischer Form haben und die letzte erforderliche Einzelimpfung vor über 14 Tagen erhalten haben. Die Impfung muss mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgt sein.
  • Als Genesene gelten Personen, die nachweislich positiv auf das Coronavirus mit einem PCR-Test getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände besteht zudem Maskenpflicht. Ob im Stadion die Maske abgenommen werden kann, sobald Sie Ihren Tribünenplatz eingenommen haben, richtet sich nach den Auflagen der Stadt Nürnberg. Wir werden Sie zu gegebener Zeit hierüber informieren.

Absage des Nachkommengruppen-Wettbewerbes

Wie wir Ihnen bereits mit den Zulassungsbestimmungen zur Bundessiegerzuchtschau mitgeteilt haben, hat der SV-Vorstand sich nunmehr damit befasst, ob und in welcher Form ein Nachkommengruppen-Wettbewerb stattfinden kann.

Wir müssen Ihnen deshalb mitteilen, dass das Vorführen der Nachkommengruppen in diesem Jahr nicht stattfinden kann. Allerdings wird eine Beschreibung der Nachkommengruppen in der Dezember-Ausgabe der SV-Zeitung erfolgen bei allen Vaterrüden, bei denen mehr als 15 Nachkommen (bei Langstockhaar 5 Nachkommen) auf der diesjährigen Bundessiegerzuchtschau in der Gangwerksprobe vorgeführt wurden.

Es werden hierbei nur Nachkommen aus Würfen berücksichtigt, bei denen der jeweilige Deckakt nach Vollendung des zweiten Lebensjahres des Vaterrüden stattgefunden hat.  

Desweiteren kann die Anzahl der auf der Bundessiegerzuchtschau ausgestellten Nachkommen Einfluss auf die Bewertung des Vaterrüden in der Gebrauchshundklasse haben.

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der nach wie vor geltenden Infektionsschutzmaßnahmen, die mit Sicherheit auch noch im September gelten werden, der Wettbewerb nicht in der gewohnten Form durchführbar ist.

Meldebestätigung – keine Eintrittskarte!

Um etwaige Missverständnisse zu vermeiden, machen wir noch einmal darauf aufmerksam, dass die Meldebestätigung keine Eintrittskarte ist! Die Meldebestätigung berechtigt nur zum Vorführen des Hundes. Wenn Sie die Veranstaltung als Zuschauer von der Tribüne aus verfolgen möchten, müssen Sie zwingend eine Eintrittskarte erwerben!

Die Verfügbarkeit von Eintrittskarten richtet sich nach der jeweils gültigen Infektionsschutzverordnung und den dazu gehörigen Durchführungsbestimmungen.

 Wir bitten Sie um Beachtung.