Information - Corona-Notverordnung im SV

Sehr geehrte Damen und Herren,

tagtäglich stellt uns die Corona-Pandemie mit ihren bekannten Nebenwirkungen vor neue Herausforderungen, mit denen wir auch als Verein umgehen müssen und die für uns neue, ungewohnte Wege bedeuten.

Das Miteinander und Leben innerhalb des Vereins ist anhand der bestehenden Satzungen und Ordnungen strukturiert und Anpassungen, um auf die tagesaktuellen Veränderungen der Rahmenbedingungen zu reagieren, sind an feste und fristgebundene Vorgaben gebunden. Die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es für das Vereinsleben ist, den unterschiedlichen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern Rechnung tragen zu können.
 
Im Hinblick darauf, den Mitgliedern des Vereins deren Aktivitäten und damit eine Rückkehr in eine Normalität des Vereinslebens zu ermöglichen und vor dem Hintergrund, dass nicht absehbar ist, wann eine Versammlung des höchsten Organs unseres Vereins wieder möglich sein wird und um den Verein und seine Gremien dennoch handlungsfähig zu erhalten, hat sich der SV-Vorstand entschlossen, einen neuen Weg zu gehen.
Deshalb wurde eine „Ordnung zum Ausgleich der Folgen der Beschränkungen während der Corona Pandemie im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.“ (Corona-Notverordnung im SV) erstellt, die den Delegierten der Bundesversammlung auf der Grundlage des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 im schriftlichen Verfahren mit dem entsprechenden Antrag auf Einführung dieser befristeten Maßnahme vorgelegt wurde.
 
Erstmals in der Geschichte des Vereins haben die Delegierten der Bundesversammlung eine Beschlussfassung im Rahmen einer schriftlichen Abstimmung durchgeführt und am 27.05.2020 mehrheitlich die Einführung der „Corona-Notverordnung im SV“ beschlossen.
 
Wir bitten um freundliche Kenntnisnahme.