Ein Novum „SV-Bundesversammlung 2021 als Online-Sitzung“

Anders als gewohnt, aber gelungen!

Am 04./05./06. Juni fand die Bundesversammlung 2021 in Form einer virtuellen Veranstaltung statt. So lautete zunächst der offizielle Zeitplan, der überraschend um einen Tag verkürzt werden konnte. Dazu später mehr.

An eine SV-Bundesversammlung mit einer Zusammenkunft von so vielen Menschen in einem geschlossenen Raum war, trotz erster Lockerungen, nicht zu denken. Insofern lag schon im Vorfeld auf der Hand, dass es eine ganz besondere Situation werden würde.

Maßgeblich zum Gelingen beigetragen hat die hervorragende Begleitung durch den Assistenten der SV-Geschäftsleitung, Herrn Niclas Almers. Es begann schon lange vor der Veranstaltung mit den vorbereitenden Schulungen und setze sich fort mit einer kompetenten und umsichtigen Moderation über den gesamten Verlauf der Veranstaltung. Ein herzliches Dankeschön im Namen aller Anwesenden. Das war wirklich super, Herr Almers!

Nicht weniger herzlich bedanken wir uns bei den weiteren Mitarbeitern/innen der SV-Hauptgeschäftsstelle, die vor und hinter der Bühne für einen reibungslosen Ablauf gesorgt und durch ihren Einsatz zum Gelingen der SV-Bundesversammlung 2021 beigetragen haben.

Die Tagesordnung der BV 2021 war prall gefüllt. Ein Grund dafür war sicher auch die, aufgrund der Corona-Pandemie, ausgefallene SV-BV 2020. Somit galt es zahlreiche Anträge zu beraten und abzustimmen. Einige davon mit teils herausragender Tragweite für unseren Verein.

Die nachfolgende Auflistung kann nur einen ersten kleinen Einblick geben und erhebt keinesfalls den Anspruch auf Vollständigkeit. Ich bitte um Nachsicht, dass in diesem Kurzbericht nicht alle Anträge genannt werden. Sollten Fragen für Sie offen sein, wäre es vielleicht eine Möglichkeit, einmal bei den Delegierten Ihrer Landesgruppe nachzufragen.

Im Monat Juli finden Sie eine, von der SV-Hauptgeschäftsstelle erarbeitete, umfassende Zusammenstellung und Information zu allen Anträgen in der SV-Zeitung.

Nachfolgend ein erster kleiner Auszug:

Wahl des HGH-Beauftragen

Der vom Vorstand kommissarisch benannte HGH-Beauftragte, Ulrich Hausmann, wurde mit 69 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich in das Amt gewählt.

Wir gratulieren Herrn Hausmann und wünschen ihm viel Freude im Amt! Sowie ein gutes Händchen für die Betreuung dieses, für unseren Verein aus meiner Sicht so wichtigen Bereiches, der den Ursprung unserer Hunderasse lebendig hält.

Corona-Notverordnung im SV

Bezüglich der Corona-Notverordnung im SV sind die Delegierten der Bundesversammlung dem Antrag des Hauptgeschäftsführers gefolgt und haben beschlossen, die Gültigkeit der Notverordnung und die darin enthaltenen Regelungen bis zum 31.12.2021 zu verlängern.

Erweiterter Zuchteinstieg

Zu den Anträgen des SV-Vorstandes hinsichtlich des erweiterten Zuchteinstieges, gab es eine intensive und kontroverse Diskussion, von etwa 2 1/2 Stunden. Nachvollziehbar, gut und richtig, wenn man bedenkt, dass mit Einführung dieser Regelung im Bereich „Zucht“ in unserem SV ganz neue Wege beschritten werden.

Alle diesbezüglichen Anträge wurden von den Delegierten der Bundesversammlung mehrheitlich beschlossen.

Nach Verkündung des Abstimmungsergebnisses bedankte sich SV-Präsident Prof. Dr. Heinrich Meßler bei dem Gremium ausdrücklich für die Zustimmung und bezeichnete diese Entscheidung als „Historische Stunde für den SV“.

Anträge zur Prüfungsordnung: DNA-Abgleich

Folgender Passus wird in die Präambel des SV zur Internationalen Gebrauchshunde Prüfung der FCI aufgenommen: „Der Leistungsrichter hat bei Prüfungen das Recht und die Möglichkeit, bei einzelnen Hunden einen Abstrich der Maulschleimhaut zu verlangen, um mittels DNA Abgleich zu verifizieren, dass es sich um den Hund handelt, der vorgeführt wird.

Diesem Antrag wurde mit 76 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung, mehrheitlich zugestimmt.

Auch das eine wegweisende Entscheidung für die Zukunft.

Änderung der Richterordnung, II 2. Voraussetzungen für die Laufbahn „SV-Richter“

Die Ausbildung- und Berufungsgrundsätze für Zuchtrichter, Leistungsrichter (IGP, HGH, Agility, Obedience, Rettungshunde), Wertungsrichter Obedience (WR-RO), wurden angepasst.

Das Höchstalter für die Zulassung in die Laufbahn wurde für alle Richter vom 50. auf das 55. Lebensjahr heraufgesetzt.

Änderung der Richterordnung, III. Tätigkeit als Richter „Erlöschen des Richteramtes“ 

Es lagen mehrere Anträge zur Abstimmung vor, die inhaltlich darauf abzielten, das Alter für das Ausscheiden von Richtern anzuheben. Sehr intensiv wurde über jeden einzelnen Antrag beraten und abgestimmt. Letztendlich konnten allesamt nicht die nötige 2/3 Mehrheit erhalten. Somit gilt nach wie vor: „Das Richteramt erlischt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Amtsinhaber sein 70. Lebensjahr vollendet hat.“

Zulassung SV-Leistungsrichter für RH2

Im Rettungshund-Bereich besteht erneut die Möglichkeit, dass sich SV-Leistungsrichter als sogenannte „Quereinsteiger“ zum RH2-Richter ausbilden lassen können. Der Antrag gilt für den Zeitraum von 2 Jahren.

Behandelt wurden diverse weitere Anträge. Dazu, wie bereits oben erwähnt, lesen Sie mehr in der Juliausgabe der SV-Zeitung.

Aufgrund der zeitlichen Verlängerung der Sitzung am Freitag und Samstag bis in die Abendstunden hinein, war es möglich, dass am Samstagabend alle Tagesordnungspunkte abgearbeitet waren. Somit konnte die SV-Bundesversammlung am 05.06.2021 beendet werden. Das wurde vermutlich von allen Beteiligten, nach zwei sehr langen Tagen von jeweils über 10 Stunden vor dem Computer-Bildschirm, dankbar aufgenommen.

Der SV-Präsident bezeichnete in seiner Abschlussrede die getroffene Entscheidung zur Einführung des erweiterten Zuchteinstieges als „großen Schritt innerhalb des Vereins“ und fasst zusammen: „Wir brauchen, wenn wir in Lage sind, so auf Randbedingungen zu reagieren, wirklich keine Angst um den Verein zu haben.“

Roswitha Dannenberg
SV-Pressereferentin