Deckakte - Abholung/Übergabe Welpen

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit herrscht in ganz Deutschland aufgrund der Corona-Pandemie eine Ausnahmesituation. Bereits seit einigen Tagen hat die Bundes- bzw. die jeweilige Länderregierung Ausgangsregelungen für uns alle beschlossen. Wir als Bürger sind verpflichtet, diese Regelungen einzuhalten. Nachdem sich die Entscheidungen an der aktuellen Lage auch immer wieder anpassen werden, bleibt für jeden Einzelnen nur die Möglichkeit, sich ständig zu informieren, was in dem jeweiligen Bundesland bzw. in der gesamten Bundesrepublik gilt.

Nachstehend der Link zur derzeitigen Regelung der Bundesregierung:
 
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechung-der-bundeskanzlerin-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-1733248
 
Wir gehen aktuell davon aus, dass im Sinne der getroffenen Allgemeinverfügungen die Durchführung eines Deckaktes sicher nicht unter die hier aufgeführten absolut notwendigen Dinge fällt, die den Bürger ermächtigt, hierfür das Haus zu verlassen und sich mit einer fremden Person, die nicht im selben Haushalt lebt, zu treffen.
 
Ähnliches gilt für die Abholung bzw. Übergabe von Welpen an die neuen Eigentümer, die sicher nicht im Rahmen der „Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur“ zu sehen ist. Andererseits sehen wir natürlich die Situation der Züchter, wonach die Welpen nicht unbegrenzt behalten werden können. In diesen Fällen empfehlen wir, das Vorgehen mit den kommunalen Behörden abzusprechen. Sofern eine entsprechende Zustimmung der Behörde vorliegt, sollte in jedem Falle darauf geachtet werden, dass die Vorgaben der Allgemeinverfügung hinsichtlich Anzahl, Kontakt und Abstand der Personen eingehalten und auf ein Minimum beschränkt werden.
 
Die Gesundheit ist unser höchstes Gut, vor diesem Hintergrund sind auch wir verpflichtet, alles dafür zu tun, die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen, auch wenn es persönlich nicht immer leicht fällt.