Ausnahmeregel zum Qualifikationsmodus Bundesleistungshüten 2021

Aufgrund der Covid-19 Situation konnten keine LG-Leistungshüten im ersten Halbjahr 2021 durchgeführt werden. Die im dritten Quartal 2021 doch sehr kurzfristig und wenigen LG-Landeshüten machen eine reguläre Qualifikation für einige Berufsschäfer in diesem Jahr nicht möglich.

Abweichend von der Durchführungsbestimmung zum Bundesleistungshüten ergeht für 2021 daher folgende Ausnahmeregel zur Qualifikation.

Startberechtigt sind:

  1. Alle Hundeführer, die in 2020/2021 erfolgreich an einem LG-Landeshüten mit mindestens 70 Punkten teilgenommen haben
  2. Alle Hundeführer, die sich mit dem gleichen Hund 2019 zum Bundesleistungshüten qualifiziert haben oder 2020 zum Bundesleistungshüten qualifiziert hätten.
  3. Alle Hundeführer, die nach dem Bundesleistungshüten 2019 erfolgreich in einem Einzel- oder Ortsgruppenprüfung eine HGH–Ausbildungskennzeichen mit mindestens 80 Punkten erhalten haben.

Sollte die maximale Teilnehmeranzahl widererwartend überschritten werden, erfolgt die Rangfolge nach dem Leistungsprinzip in der oben erwähnten Reihenfolge.

Die Ausnahmeregel gilt zunächst nur für das Jahr 2021.

Begründung:
Die doch kurzfristige Terminvereinbarung der letzten beiden Landeshüten in Thüringen und Niedersachsen - beide innerhalb von 14 Tagen im August - war für viele Berufsschäfern zu kurzfristig, um Vertretungen in der Zeit der Abwesenheit zu organisieren.

Bisher hatten nur sehr wenige Berufsschäfer die Gelegenheit, sich zu qualifizieren, was im Umkehrschluss die Anzahl der Teilnehmer am Bundesleistungshüten erheblich reduzieren wird.

Damit wir das Vereinsleben rund um das Hüten aktiv und attraktiv gestalten können bedarf es dieser Ausnahmeregelung.