Anpassung der Durchführungsbestimmungen LG-Ausscheidungsprüfungen und Siegerprüfungen

Da aufgrund der anhaltenden Pandemie Beschränkungen auch in diesem Jahr die LG-Ausscheidungsprüfungen möglicherweise nicht stattfinden können, wurde auf Antrag des Ausbildungsausschusses durch den Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss eine einmalige Anpassung der Durchführungsbestimmungen vorgenommen.

Änderung der Bestimmungen über die Durchführung von LG-Ausscheidungs- und Siegerprüfungen des SV, II Bundessiegerprüfung, Ziffer 2 - durch Abstimmung im schriftlichen Verfahren vom 11.03.2021


Jeder LG bleibt es vorbehalten, ihre Mannschaft auszuwählen, wobei sämtliche Hunde bei der vorangegangenen LG-Ausscheidungsprüfung, der LG-FCI-Qualifikation oder an einer anderen von der LG organisierten überregionalen Prüfung die Bewertung „V” oder „SG” sowie im Schutzdienst „TSB ausgeprägt” erreicht haben müssen. Angekörte Hunde erhalten bei gleichem Ausscheidungsergebnis den Vorzug.

Die LG-Vorstände können 2021 einmalig Teilnehmer nach Sichtung, auch ohne gewohnte Qualifikation für die FCI und BSP melden.