Anpassung der Durchführungsbestimmungen LG-Ausscheidungsprüfungen und Siegerprüfungen
Änderung der Bestimmungen über die Durchführung von LG-Ausscheidungs- und Siegerprüfungen des SV, II Bundessiegerprüfung, Ziffer 2 - durch Abstimmung im schriftlichen Verfahren vom 11.03.2021
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Jeder LG bleibt es vorbehalten, ihre Mannschaft auszuwählen, wobei sämtliche Hunde bei der vorangegangenen LG-Ausscheidungsprüfung, der LG-FCI-Qualifikation oder an einer anderen von der LG organisierten überregionalen Prüfung die Bewertung „V” oder „SG” sowie im Schutzdienst „TSB ausgeprägt” erreicht haben müssen. Angekörte Hunde erhalten bei gleichem Ausscheidungsergebnis den Vorzug.
Die LG-Vorstände können 2021 einmalig Teilnehmer nach Sichtung, auch ohne gewohnte Qualifikation für die FCI und BSP melden.
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