Änderungen Corona-Notverordnung
Änderung – Corona-Notverordnung:
Die Regelungen in Ziffer I (Zuchtordnung) treten mit Wirkung zum 23. März 2020 in Kraft, alle anderen mit Wirkung zum 1. Juni 2020. Die Ordnung gilt längstens bis zum 31.12.2021 und tritt mit diesem Datum außer Kraft, sofern sie nicht von der Bundesversammlung vorzeitig zurückgenommen oder verlängert wird.
Änderungen und Ergänzungen dieser Verordnung werden während der Dauer ihrer Gültigkeit vom Vorstand des SV nach Zustimmung der zuständigen Fachausschüsse des SV beschlossen.