Züchter
Für den Schutz eines Zwingernamens sowie der Zwingernamenübertragung ist es erforderlich, dass die Sachkunde des Bewerbes überprüft wird.
Nachweis der Sachkunde
Die Sachkunde eines Bewerbers ist vom Ortsgruppen-Zuchtwart zu prüfen. Besitzt ein Bewerber bereits eine gültige Zuchtwartelizenz, so muss die Sachkunde nicht mehr überprüft werden.
Bei Bewerbern, die keine gültige Zuchtwartelizenz besitzen, muss der Ortsgruppen-Zuchtwart die Sachkunde anhand des Fragenkataloges zur Züchterprüfung überprüfen. Hierzu werden vom Ortsgruppen-Zuchtwart beliebig 35 Fragen ausgesucht und abgefragt. Um die Züchterprüfung zu bestehen, müssen mindestens 70 % der 35 Fragen richtig beantwortet werden.
Antrag
Dem Antrag auf Schutz eines Zwingernamens sowie dem Antrag auf Zwingernamenübertragung kann nur stattgegeben werden, wenn dieser vom Ortsgruppen-Zuchtwart unterschriftlich bestätigt worden ist.
Bei Bewerbern, die keiner SV-Ortsgruppe angehören, muss sowohl die Eignung der Zuchtstätte als auch die Überprüfung der Sachkunde durch den Landesgruppen-Zuchtwart bzw. einer vom Landesgruppen-Zuchtwart beauftragten Person erfolgen. Die Bestätigung auf dem Antrag muss ebenso durch den Landesgruppen-Zuchtwart bzw. einer vom Landesgruppen-Zuchtwart beauftragten Person erfolgen.