Bitte beachten – wichtiger Hinweis

Aufgrund amtlicher Auflagen ist es nicht genehmigt, dass sich Hunde in abgestellten Pkw auf den Besucherparkplätzen aufhalten. Wir bitten um entsprechende Berücksichtigung. Davon ausgenommen, sind Hundeanhänger bei entsprechender Boxengröße, sofern sichtbar Kontaktdaten im Zugfahrzeug hinterlegt sind. (Name, Telefonnummer).

Die Auflage gilt nicht für den Parkplatz der Hundeführer.