Sicherheitskonzept
Veranstalter: Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.
Landesgruppe MV,
Ortsgruppe Wismar-Umland e.V.
Datum: 02.10.2026 – 04.10.2026
Veranstaltungsort: An der Wirtschaftsstraße, 23972 Groß Stieten
1. Veranstaltungsbeschreibung
Das Bundesleistungshüten ist eine bundesweite Leistungsveranstaltung für Hütehunde und ihre Hundeführer die Berufsschäfer. Ziel der Veranstaltung ist die Durchführung eines traditionellen und fachlichen Wettkampfes zur Bewertung der Hüteleistungen sowie der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern.
Die Veranstaltung findet auf landwirtschaftlichen Weideflächen statt. Es werden rund 5 Teilnehmer mit ihren Hütehunden sowie bis zu 600 Schafe eingesetzt. Das Veranstaltungsgelände umfasst die Wettkampfflächen, Zuschauerbereiche, Parkplätze, Verpflegungsstände, sanitäre Einrichtungen sowie ausgewiesene Ruhe- und Versorgungsbereiche für die Tiere.
Der Veranstaltungsablauf umfasst die Anreise und Anmeldung der Teilnehmer, die tierärztliche Kontrolle der Schafe, die Eröffnung der Veranstaltung, die Durchführung der einzelnen Hütedurchgänge, Pausen, die Auswertung der Ergebnisse sowie die abschließende Siegerehrung. Während der gesamten Veranstaltung stehen Helfer, Ordner und die Veranstaltungsleitung als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung.
Besonderes Augenmerk liegt auf dem sicheren Ablauf für Teilnehmer, Besucher und Tiere. Zuschauer dürfen die Wettkampfflächen nicht betreten. Sie dürfen sich nur auf den davor liegenden ausgewiesenen Zuschauerflächen aufhalten. Die Schafe werden durch geeignete Absperrungen und organisatorische Maßnahmen von den Besuchern weiträumig getrennt. Für Notfälle stehen Erste-Hilfe-Materialien sowie die Erstversorgung durch ausgebildetes Personal bereit.
Da es sich um eine öffentlich zugängliche Veranstaltung ohne vorherige Anmeldung handelt, ist die tatsächliche Besucherzahl im Vorfeld nicht exakt abschätzbar. Aufgrund von Erfahrungswerten vergleichbarer Veranstaltungen wird mit einem kontinuierlichen Besucheraufkommen im Tagesverlauf gerechnet. Die Sicherheitsmaßnahmen sind so ausgelegt, dass auch ein höheres Besucheraufkommen sicher bewältigt werden kann.
2. Geländebeschreibung
Das Veranstaltungsgelände befindet sich in Groß Stieten. Es handelt sich um eine überwiegend unbefestigte Freifläche beziehungsweise Wiesenfläche mit einer Größe von ca. 120.000 m².Die Hauptzufahrt für Besucher befindet sich über an der Wirtschaftsstraße ; die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst erfolgt über an der Wirtschaftstraße in Groß Stieten gleichen Weg.
Auf dem Gelände befinden sich insbesondere der Hüte- und Vorführbereich, Zuschauerflächen, Tier- und Ruhebereiche, Verpflegungsstände, Sanitäranlagen, Park- beziehungsweise Verkehrsflächen sowie der Erste-Hilfe-Standort. Die einzelnen Bereiche werden räumlich voneinander getrennt und im Lageplan dargestellt. Vorhandene Bäume, Geländeunebenheiten, unbefestigte Wege und sonstige örtliche Besonderheiten werden bei der Besucherführung und der Festlegung der Rettungswege berücksichtigt.
Angrenzende Straßen, Gebäude, Gewässer oder sonstige besondere Gegebenheiten:
Angrenzende Straßen neben dem Gelände sind komplett für den öffentlichen Verkehr gesperrt
Gebäude gibt es in der Nähe nicht
Gewässer sind für die Zuschauer nicht zu erreichen
3. Verantwortlichkeiten
Veranstaltungsleitung: Cornelia Wengert
Stellv. Veranstaltungsleitung: Andre Wengert
Sicherheitsverantwortlicher: Andre Wengert
Ansprechpartner für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei: Michelle Weiß
Verantwortlicher Sanitätsdienst/ Ersthelfer: Michelle Wieß
Verantwortlicher Gastronomie: Ramona Weiß
Ordnerleitung: Michael Reinholdt
Verantwortlicher Stromversorgung: Andre Wengert
4. Risikoanalyse
Unwetter
Da sich auf dem Veranstaltungsgelände Bäume befinden, können bei Sturm oder Gewitter Gefahren durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume entstehen. Starkregen kann zusätzlich zu rutschigen oder aufgeweichten Bodenverhältnissen und damit zu einer Beeinträchtigung der sicheren Besucherführung führen.
Unebenes Gelände
Aufgrund der natürlichen Geländebeschaffenheit bestehen Stolper- und Sturzgefahren durch Unebenheiten, Bodenvertiefungen und unbefestigte Wege.
Besucherströme
Durch zeitweise erhöhte Besucherzahlen können insbesondere im Bereich der Zugänge, Zuschauerflächen sowie der Verpflegungs- und Sanitärbereiche Engstellen entstehen. Hierdurch besteht ein erhöhtes Risiko von Behinderungen, Stolper- und Sturzunfällen sowie einer Beeinträchtigung der Rettungswege.
Kontakt mit Schafen und Hütehunden
Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit des Kontakts zwischen Besuchern und den eingesetzten Schafen sowie Hütehunden. Gefährdungen können insbesondere durch unvorhersehbares Verhalten der Tiere, Fluchtreaktionen oder das unbefugte Betreten des Arbeitsbereichs entstehen. Hierdurch besteht ein Risiko von Remplern, Stürzen sowie in Einzelfällen Biss- oder Trittverletzungen.
Fahrzeugverkehr
Während der An- und Abreise sowie im Rahmen des Veranstaltungsbetriebs kann es im Bereich der Zufahrten, Parkplätze und Anlieferungswege zu erhöhtem Fahrzeugverkehr kommen. Hierdurch besteht insbesondere für Besucher, Teilnehmer und Helfer ein Risiko von Verkehrsunfällen oder Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Fußgängern. Auch landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrzeuge des Veranstalters können ein zusätzliches Gefährdungspotenzial darstellen.
Brand
Trotz der insgesamt geringen Brandgefahr besteht insbesondere durch technische Defekte an elektrischen Anlagen, den Betrieb von Gastronomie- und Grillständen, den unsachgemäßen Umgang mit offenem Feuer oder das fahrlässige Wegwerfen von Zigaretten die Möglichkeit einer Brandentstehung. Ein Brand kann Besucher, Teilnehmer, Tiere und Sachwerte gefährden und eine Räumung des Veranstaltungsgeländes erforderlich machen.
Medizinische Notfälle
Während der Veranstaltung kann es jederzeit zu medizinischen Notfällen oder Verletzungen von Besuchern, Teilnehmern oder Helfern kommen. Eine schnelle Alarmierung, Erstversorgung und Zuführung des Rettungsdienstes muss gewährleistet sein.
Stromversorgung
Im Bereich der Stromversorgung können durch elektrische Anlagen, Kabel oder Verteilerkästen Gefährdungen, insbesondere durch Stolperstellen oder technische Defekte, entstehen.
Lebensmittelhygiene
Beim Verkauf und der Ausgabe von Speisen und Getränken können hygienische Risiken entstehen. Insbesondere bei unsachgemäßer Lagerung, Zubereitung oder Ausgabe von Lebensmitteln besteht die Gefahr einer Beeinträchtigung der Lebensmittelsicherheit und damit verbundener gesundheitlicher Risiken für Besucher.
5. Sicherheitsmaßnahmen
Unwetter und rutschige Bodenverhältnisse
Vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine Sichtkontrolle des Veranstaltungsgeländes einschließlich der im Besucherbereich befindlichen Bäume auf offensichtliche Gefahren. Die Wetterlage wird vor und während der Veranstaltung fortlaufend beobachtet. Bei Sturm, Gewitter oder anderen gefährlichen Witterungsereignissen werden gefährdete Bereiche abgesperrt oder die Veranstaltung erforderlichenfalls unterbrochen beziehungsweise abgebrochen. Nach Niederschlägen wird das Gelände auf rutschige oder aufgeweichte Bereiche kontrolliert. Gefahrenstellen werden gekennzeichnet, abgesperrt oder für Besucher gesperrt. Besucher werden bei Bedarf durch Ordner oder Lautsprecherdurchsagen informiert.
Unebenes Gelände
Das Veranstaltungsgelände wird vor Veranstaltungsbeginn begangen und auf offensichtliche Gefahrenstellen kontrolliert. Erkannte Gefahrenstellen werden nach Möglichkeit beseitigt, deutlich gekennzeichnet oder abgesperrt. Besucherwege werden so gewählt und ausgeschildert, dass ein möglichst sicheres Begehen des Geländes gewährleistet ist. Während der Veranstaltung achten die Ordner auf neu entstehende Gefahrenstellen und veranlassen erforderliche Sicherungsmaßnahmen.
Besucherströme
Die Besucherführung erfolgt über ausreichend dimensionierte und gekennzeichnete Wege. Veranstaltungsbereiche, Ein- und Ausgänge sowie Rettungswege werden eindeutig ausgewiesen und jederzeit freigehalten. Ordner überwachen das Besucheraufkommen und lenken die Besucherströme bei Bedarf, um Engstellen und größere Personenansammlungen zu vermeiden. Bei erhöhtem Besucheraufkommen können einzelne Bereiche vorübergehend gesperrt oder Zugänge zeitweise beschränkt werden. Die Veranstaltungsleitung beobachtet fortlaufend die Auslastung der Besucherbereiche und veranlasst bei Bedarf Maßnahmen zur Entzerrung.
Kontakt mit Schafen und Hütehunden
Der Vorführ- und Arbeitsbereich der Schafe und Hütehunde wird durch mobile Weidezäune und Absperrband eindeutig vom Besucherbereich mit großem Abstand getrennt. Der Zutritt zum Hütegelände ist ausschließlich teilnehmenden Schäfern, Hundeführern und autorisierten Helfern gestattet. Die Tiere werden während der gesamten Veranstaltung durch ihre Halter beziehungsweise verantwortlichen Hundeführer beaufsichtigt. Besucher werden durch Beschilderung, Lautsprecherdurchsagen und Ordner darauf hingewiesen, die Absperrungen nicht zu übertreten und den Anweisungen des Veranstaltungspersonals Folge zu leisten. Bei unvorhergesehenem Tierverhalten wird der Vorführbetrieb unterbrochen und der Gefahrenbereich gesichert. Für Schafe und Hütehunde wird ein separater, für Besucher nicht zugänglicher Ruhebereich mit Wasserversorgung eingerichtet.
Fahrzeugverkehr
Der Fahrzeugverkehr wird auf das notwendige Maß beschränkt und soweit möglich, räumlich vom Besucherbereich getrennt. Besucherparkplätze, Zufahrten und Rettungswege werden eindeutig ausgeschildert. Die Verkehrslenkung erfolgt durch eingewiesene Ordner. Während des Veranstaltungsbetriebs ist das Befahren des Geländes nur für berechtigte Fahrzeuge und nur wenn soweit erforderlich zulässig. Die Zufahrtsstraße bzw. die Straße vor dem Veranstaltungsgelände wird für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt Schrittgeschwindigkeit, Bewegungen landwirtschaftlicher Fahrzeuge erfolgen nach Abstimmung mit der Veranstaltungsleitung und werden bei Bedarf durch Ordner abgesichert. Rettungs- und Feuerwehrzufahrten bleiben jederzeit frei.
Brand und Grillbetrieb
Die Brandgefahr wird durch organisatorische und technische Maßnahmen minimiert. Grillanlagen und gastronomische Einrichtungen werden ausschließlich von eingewiesenem Personal betrieben und auf standsicherem, geeignetem Untergrund mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien aufgestellt. Offenes Feuer ist außerhalb der hierfür vorgesehenen Bereiche nicht zulässig. Im Bereich der Grill- und Verpflegungsstände werden geeignete Feuerlöscher beziehungsweise Löschmittel bereitgehalten. Rettungs- und Feuerwehrzufahrten bleiben frei. Das Veranstaltungspersonal ist über die Alarmierung der Feuerwehr und das Vorgehen im Brandfall informiert. Im Brandfall erfolgt unverzüglich die Alarmierung über den Notruf 112; gefährdete Bereiche werden geräumt.
Medizinische Notfälle
Während der gesamten Veranstaltungsdauer wird geeignetes Erste-Hilfe-Material an einem bekannten und jederzeit zugänglichen Standort vorgehalten. Benannte Ersthelfer beziehungsweise ein eingesetzter Sanitätstrupp übernehmen die Erstversorgung. Im Bedarfsfall erfolgt unverzüglich die Alarmierung des Rettungsdienstes über den Notruf 112. Rettungszufahrten werden freigehalten. Das Veranstaltungspersonal und die Ordner sind über den Alarmierungsablauf, den Standort des Erste-Hilfe-Materials und die Einweisung des Rettungsdienstes informiert.
Stromversorgung
Sämtliche elektrischen Anlagen, Leitungen und Betriebsmittel werden vor Veranstaltungsbeginn auf offensichtliche Mängel kontrolliert und ausschließlich bestimmungsgemäß betrieben. Kabel werden außerhalb der Besucherwege verlegt oder durch geeignete Kabelbrücken gegen Beschädigung und Stolpergefahren gesichert. Stromverteiler und Anschlüsse sind vor Witterungseinflüssen sowie unbefugtem Zugriff geschützt. Beschädigte elektrische Betriebsmittel dürfen nicht verwendet werden und werden umgehend außer Betrieb genommen. Bei Störungen oder Gefährdungen wird die betroffene Stromversorgung unverzüglich abgeschaltet und der Mangel vor einer Wiederinbetriebnahme beseitigt.
Lebensmittelhygiene
Die Zubereitung, Lagerung und Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt unter Einhaltung der geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienerechtlichen Vorschriften. Lebensmittel werden sachgerecht gelagert und vor nachteiligen Umwelteinflüssen geschützt. Für die Zubereitung und den Verkauf werden ausschließlich geeignete und saubere Arbeitsgeräte verwendet. Das eingesetzte Personal wird in die erforderlichen Hygienemaßnahmen eingewiesen und achtet auf die Einhaltung der allgemeinen Hygienevorschriften. Handwaschmöglichkeiten bzw. geeignete Möglichkeiten zur Händehygiene stehen für das Verkaufspersonal zur Verfügung. Leicht verderbliche Lebensmittel werden unter Einhaltung der vorgeschriebenen Kühltemperaturen gelagert. Grillgut wird bis zur Zubereitung unter Einhaltung der erforderlichen Kühlkette gelagert. Rohes und verzehrfertiges Grillgut werden getrennt gehandhabt, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden.
6. Notfallmanagement
Für die Dauer der Veranstaltung wird eine Veranstaltungsleitung benannt, die als zentrale Ansprechstelle für Besucher, Helfer sowie die eingesetzten Einsatzkräfte fungiert. Die Veranstaltungsleitung bewertet eingehende Notfallmeldungen, koordiniert die erforderlichen Maßnahmen und entscheidet über das weitere Vorgehen. Die zuständige nächste Rettungsleitstelle, sowie die Feuerwehr wurden vorab informiert. Zwei Notfallsanitäter sind vor Ort.
Alarmierungs- und Meldekette
Notfälle sind unverzüglich der Veranstaltungsleitung oder einem Ordner zu melden. Die Sanitätsleitung bewertet die Lage und veranlasst bei Bedarf die Alarmierung der zuständigen Einsatzkräfte über den Notruf 112. Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei werden durch eine benannte Person an der Zufahrt empfangen und zum Einsatzort eingewiesen. Die Leitstellen der oben genannten wurden im Vorfeld informiert.
Rettungswege und Feuerwehrzufahrten
Rettungswege sowie Feuerwehrzufahrten werden während der gesamten Veranstaltungsdauer jederzeit freigehalten und regelmäßig kontrolliert. Ein Befahren oder Blockieren dieser Bereiche durch Besucher oder Fahrzeuge ist nicht zulässig. Die Erreichbarkeit sämtlicher Veranstaltungsbereiche für Einsatzfahrzeuge ist jederzeit gewährleistet.
Information der Besucher
Erforderliche Informationen an Besucher erfolgen über Lautsprecherdurchsagen, durch Ordner oder andere geeignete Kommunikationsmittel. Die Besucher werden über notwendige Verhaltensmaßnahmen informiert und bei Bedarf geordnet aus dem Gefahrenbereich geleitet.
Räumung und Veranstaltungsabbruch
Kann die Sicherheit von Besuchern, Teilnehmern, Helfern oder Tieren aufgrund eines Notfalls nicht mehr gewährleistet werden, entscheidet die Veranstaltungsleitung über die teilweise oder vollständige Räumung des Veranstaltungsgeländes sowie über eine Unterbrechung oder den Abbruch der Veranstaltung. Die Räumung erfolgt geordnet unter Anleitung der Ordner und unter Berücksichtigung der festgelegten Rettungs- und Fluchtwege.
Einweisung des Personals
Vor Veranstaltungsbeginn werden alle eingesetzten Ordner, Helfer und sonstigen Funktionsträger über ihre Aufgaben im Notfall unterwiesen. Hierzu gehören insbesondere die Alarmierungswege, Zuständigkeiten, Standorte der Erste-Hilfe-Einrichtungen, Rettungswege sowie die Einweisung der Einsatzkräfte.
Dokumentation
Besondere Vorkommnisse, Unfälle oder Notfälle werden durch die Veranstaltungsleitung dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden oder Versicherungen gemeldet.
Abbruchkriterien
Die Veranstaltungsleitung behält sich vor, die Veranstaltung ganz oder teilweise zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn die Sicherheit von Besuchern, Teilnehmern, Helfern oder Tieren nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere bei:
- Unwetterlagen (z. B. Gewitter, Sturm oder Starkregen),
- Bränden oder Rauchentwicklung,
- schwerwiegenden medizinischen Notfällen,
- Gefährdungen durch Tiere,
- Ausfall sicherheitsrelevanter Einrichtungen oder der Stromversorgung,
- sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen.
Über eine Unterbrechung oder den Abbruch entscheidet ausschließlich die Veranstaltungsleitung in Abstimmung mit den zuständigen Einsatzkräften, soweit diese bereits vor Ort sind.
Im Ereignisfall erfolgt die Alarmierung der zuständigen Einsatzkräfte über den Notruf 112. Rettungswege und Feuerwehrzufahrten werden jederzeit freigehalten. Ein benannter Ansprechpartner übernimmt die Einweisung der Einsatzkräfte. Erforderlichenfalls wird eine geordnete Räumung des Veranstaltungsgeländes eingeleitet. Sammelplatz, Zufahrtspunkt und mögliche Evakuierungswege sind im Lageplan zu kennzeichnen.
7. Sanitätsdienst und Erste Hilfe
Während der gesamten Veranstaltungsdauer ist eine angemessene Erste-Hilfe-Versorgung sichergestellt. Hierfür stehen ein benannter Sanitätstrupp mit dem dazugehörigen Material zur Verfügung. Geeignetes Erste-Hilfe-Material wird an einem zentralen, für das Veranstaltungspersonal jederzeit zugänglichen Standort vorgehalten. Der Standort ist den Ordnern, der Veranstaltungsleitung sowie den eingesetzten Sanitätern bekannt und im Lageplan gekennzeichnet. Bei medizinischen Notfällen erfolgt unverzüglich die Alarmierung des Rettungsdienstes über den Notruf 112. Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes werden im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt. Der oben benannte Ansprechpartner weist die Einsatzkräfte an der Zufahrt ein und begleitet sie zum Einsatzort. Rettungs- und Feuerwehrzufahrten werden während der gesamten Veranstaltungsdauer jederzeit freigehalten, um eine uneingeschränkte Erreichbarkeit des Veranstaltungsgeländes sicherzustellen. Alle eingesetzten Ordner und Helfer werden vor Veranstaltungsbeginn über den Standort des Erste-Hilfe-Materials, die Alarmierungswege sowie das Vorgehen bei medizinischen Notfällen unterwiesen.
8. Sanitäranlagen und Besucherinfrastruktur
Für die Besucher werden während der gesamten Veranstaltungsdauer ausreichend Sanitäranlagen bereitgestellt. Die Anzahl und Ausstattung der Sanitäranlagen orientieren sich an den Anforderungen der Veranstaltung sowie den geltenden hygienischen Vorgaben. Die Anlagen werden regelmäßig kontrolliert und bei Bedarf gereinigt von einer Person die dauerhaft die Sanitäranlagen betreut.
Zur Gewährleistung eines sauberen Veranstaltungsgeländes werden ausreichend Abfallbehälter an zentralen Standorten aufgestellt und bedarfsgerecht geleert.
Für die Verpflegung der Besucher stehen entsprechend ausgewiesene Verkaufsstände zur Verfügung. Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt unter Einhaltung der geltenden lebensmittelhygienischen Bestimmungen.
Die Besucherbereiche sind übersichtlich gestaltet und über ausreichend breite Wege miteinander verbunden. Besucherwege, Zu- und Abgänge sowie Rettungswege werden während der gesamten Veranstaltungsdauer freigehalten und regelmäßig kontrolliert.
Soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen, wird ein möglichst barrierearmer Zugang zu den Besucherbereichen ermöglicht.
9. Verkehrs- und Parkkonzept
Die An- und Abreise der Besucher erfolgt überwiegend mit privaten Kraftfahrzeugen. Für die Veranstaltung werden ausreichend Parkflächen in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsgeländes bereitgestellt. Die Zufahrt zu den Parkflächen erfolgt über die vorgesehenen Verkehrswege und wird durch eine entsprechende Beschilderung sowie durch eingewiesenes Personal geregelt.
Die Besucher werden von den Parkflächen über ausgewiesene Fußwege sicher zum Veranstaltungsgelände geführt. Eine Trennung von Fahrzeug- und Fußgängerverkehr wird, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen, gewährleistet.
Liefer-, Versorgungs- und Einsatzfahrzeuge dürfen das Veranstaltungsgelände ausschließlich nach Abstimmung mit der Veranstaltungsleitung befahren. Während des Veranstaltungsbetriebs wird der Fahrzeugverkehr auf das notwendige Maß beschränkt, um Gefährdungen für Besucher zu vermeiden. Nach Veranstaltungsende erfolgt die Abreise der Besucher geordnet über die vorgesehenen Verkehrswege. Bei Bedarf unterstützen Ordner oder eingewiesene Helfer die Verkehrslenkung.
10. Ordnerkonzept
Während der gesamten Veranstaltungsdauer werden ausreichend Ordner bzw. eingewiesene Helfer eingesetzt, um einen sicheren und geordneten Veranstaltungsablauf zu gewährleisten.
Die Ordner werden vor Veranstaltungsbeginn durch die Veranstaltungsleitung in ihre Aufgaben sowie in die geltenden Sicherheits- und Notfallmaßnahmen eingewiesen. Sie sind während der Veranstaltung für die Veranstaltungsleitung jederzeit erreichbar.
Zu den Aufgaben der Ordner gehören insbesondere:
- Überwachung der Besucherbereiche und Besucherströme,
- Freihaltung von Rettungswegen sowie Feuerwehrzufahrten,
- Unterstützung bei der Besucherlenkung und Verkehrsregelung,
- Erkennen und unverzügliche Meldung von Gefahren oder besonderen Vorkommnissen an die Veranstaltungsleitung,
- Unterstützung bei der Einweisung von Rettungs- und Einsatzkräften,
- Mitwirkung bei der Umsetzung von Evakuierungs- oder Räumungsmaßnahmen auf Anweisung der Veranstaltungsleitung.
Die Ordner verfügen über geeignete Kommunikationsmittel oder stehen in unmittelbarem Kontakt mit der Veranstaltungsleitung, sodass Informationen und Anweisungen schnell weitergegeben werden können.
Die Anzahl der eingesetzten Ordner richtet sich nach dem zu erwartenden Besucheraufkommen sowie den örtlichen Gegebenheiten und wird bei Bedarf angepasst.






