Fährtenarbeit

Fährtengelände

Das zur Verfügung stehende Fährtengelände ist Wiese.

Legen der Fährten

Das Legen der Fährten ist in normaler Gangart durchzuführen. Die Winkel werden nicht markiert. Die Fährtenansätze werden nicht abgetreten. Ersatzfährten werden im Zeitplan vorgesehen und bei Bedarf gelegt. Die Gegenstände werden nicht in einer bestimmten Reihenfolge gelegt.

Fährtengegenstände

Die Fährtengegenstände bestehen aus

•     Leder
•     Holz
•     Filz

Fährtentafel und Gegenstände werden vom Veranstalter bereitgestellt. Alle Gegenstände sind deutlich markiert.

Ein Versenden von Gegenständen an die Mannschaften ist nicht vorgesehen.

Es werden Fotos der Gegenstände und der Fährtenmarkierung auf der Homepage veröffentlicht.

Transport zum Fährtengelände

Das ausgewählte Fährtengelände befindet sich etwa 25 km vom Sportplatz entfernt. Die Mannschaftsführer erhalten Zufahrtspläne. Ein Lotsendienst ist vorgesehen. Die Teilnehmer fahren mit dem eigenen Fahrzeug zum Fährtengelände.

Identitätskontrolle, Unbefangenheitsprüfung und Gruppen-Auslosung im Fährtengelände

Bei Anmeldung der Hundeführer zur Fährte wird eine gesonderte Auslosung vorgenommen.
Hundeführer, die zum Zeitpunkt ihrer vorgesehenen Startzeit und zur Auslosung im Fährtengelände nicht bereit stehen, werden mit ausgelost. Die geloste Fährte bleibt reserviert, sie wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgearbeitet. Erscheint der Hundeführer nicht, bevor seine Gruppe fertig ist, hat dies seine Disqualifikation zur Folge.

Die Identitätskontrolle wird nach erfolgter Fährtenarbeit durchgeführt.

Kontrolle der Fährtenleine

Die Fährtenleine wird nach der Auslosung von einer durch die Prüfungsleitung beauftragten Person auf korrekte Länge kontrolliert und markiert. Die Fährte kann nur mit einer entsprechend markierten Leine abgesucht werden.