Zulassungsbestimmungen / Informationen für Teilnehmer

Prüfungsordnung und Meldung

Der 6. WUSV-Universalsieger Wettbewerb wird nach der derzeit gültigen Prüfungsordnung der WUSV in der Stufe 3 ausgetragen. Zum 6. WUSV-Universalsieger Wettbewerb können nur von der LAO selektionierte Hunde zugelassen werden, die vorher mindestens eine Prüfung nach der WUSV/IPO 3 mit Ausbildungskennzeichen bestanden haben, mindestens eine Zuchtbewertung „gut“ im Alter von mindestens 12 Monaten nachweisen können und einen  HD/ED- „a“ Stempel in der Ahnentafel eingetragen haben.

Die Siegerteams (Rüde und Hündin) des Vorjahres sind direkt für den Start beim diesjährigen Universalsieger qualifiziert und können von der betreffenden LAO zusätzlich zur Mannschaft gemeldet werden.

Jeder Hundeführer darf bei dieser Veranstaltung nur einen Hund führen.

Meldeschluss

Der Meldeschluss für die Teilnehmer wurde auf den 22. Mai 2016 festgelegt.
Das Online-Anmeldeformular kann ab 1. April 2016 auf der Veranstaltungs-Homepage direkt ausgefüllt bzw. ausgedruckt werden.

Es müssen alle Daten ausgefüllt werden. Eine Mannschaft kann nur vollständig von der Landesorganisation gemeldet werden. Der Meldung müssen jeweils Kopien der Ahnentafel mit eingetragenem HD/ED „a“ Stempel, eine Leistungsheftkopie und einer Kopie der Schaubewertung mit mind. „gut“ im Alter von mind. 12 Monaten beigelegt werden.

Der Meldung muss auch eine Kopie der Hundehaftpflichtversicherung beigelegt werden. Sollte keine gültige Versicherung bestehen, besteht die Möglichkeit, diese für die Dauer der Veranstaltung beim Veranstalter abzuschließen. Bitte teilen Sie diesen Umstand im Zuge der Meldung mit.

Startgebühr

Die Startgebühr beträgt pro Hund € 140,00. Die Startgebühr sollte auf folgendes  Transaktionskonto überwiesen werden:

IBAN    DE 07 7205 0000 0810 2000 30
BIC       AUGSDE77XXX

Verwendungszweck: Meldung WUSV-Universal

Unterlagen für die teilnehmenden Hunde (unbedingt mitzuführen)

- Ahnentafel
- Leistungs- bzw. Bewertungsheft
- Schaubewertung
- gültiger internationaler Impfpass (aktuelle Tollwutimpfung)
- Nachweis über Hundehalterhaftpflichtversicherung

Personeneinreisebestimmungen

Bürger aus EU-Ländern können mit einem gültigen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis einreisen.

Bürger aus nicht EU-Ländern benötigen bei der Einreise einen gültigen Reisepass. Weitere Auskünfte erteilt die im jeweiligen Land ansässige Deutsche Botschaft oder das Konsulat.

Tierschutzrechtliche Bestimmungen/Veterinärbestimmungen

Veterinärbestimmungen für Einreise mit den Hunden aus EU-Ländern

Hunde, die auf die Veranstaltung verbracht werden, müssen nachweislich mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung eine Grundimmunisierung gegen Tollwut erhalten haben und danach in dem Zeitraum nachgeimpft worden sein, den der Impfstoffhersteller für die Wiederholungsimpfung angibt (auch gemäß den WHO Standards) und wie er vom Tierarzt im Impfpass vermerkt ist. Das Ablaufdatum des Impfstoffes muss eindeutig aus dem Impfpass hervorgehen. Ohne diese Zeitangabe muss die Nachimpfung innerhalb der letzten 12 Monate erfolgt sein.
Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung (EU-Impfpass) zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:

  1. Name und Anschrift des Tierhalters,
  2. Rasse und Geschlecht des Tieres,
  3. Kennzeichnung des Tieres (leserliche Tätowiernummer, ab dem 1. Juli 2011 obligatorische Kennzeichnung  mit Mikrochip, ISO-Norm 11784 oder 11785 )
  4. Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kontrollnummer des verwendeten Impfstoffes,
  5. Angabe der Dauer des Impfschutzes

Aufgrund des deutschen Tierschutzgesetzes sowie der Beschlusslage der WUSV ist für das Ausbilden und Trainieren von Hunden außerhalb oder während der Veranstaltung verboten:

  • jegliche Form von Gewalt oder Aggression auszuüben
  • der Gebrauch von Elektroreizgeräten  und deren Attrappen
  • der Gebrauch von Stachelhalsbändern und Krallenhalsbändern
  • der Einsatz von Dopingmitteln


Verstöße gegen die Bestimmungen können zu einer Disqualifikation vom Wettbewerb an der WUSV-WM und zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Wenn der Hund im Auto oder Autoanhänger hinterlassen wird, muss der Hundehalter dafür sorgen, dass dem Hund ausreichend frische Luft und Wasser zur Verfügung stehen.

Im Rahmen der tierärztlichen Untersuchung hat sich jeder Hund einem Fitness-Test zu unterziehen. In diesem Zusammenhang hat der Hund einen Sprung auf einen etwa 80 cm hohen Tisch zu
zeigen. Der Sprung muss ohne körperlicher Unterstützung des Hundeführers gezeigt werden. Hunde, die diesen Test nicht bestehen, dürfen zum Bewerb nicht zugelassen werden.
Tiere, deren gesundheitlicher Zustand es nicht erlaubt, an einem Wettbewerb teilzunehmen, sind vom Oberrichter von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte ein Tier erkennbar unter gesundheitlichen Problemen oder ganz offensichtlich unter Schmerzen leiden, muss ein Platzverweis und Ausschluss von der gesamten Veranstaltung erfolgen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen von WUSV-Wettbewerben die Gabe von Medikamenten zur Schmerzunterdrückung und/oder Leistungssteigerung ausdrücklich verboten ist. Sollte offensichtlich werden, dass gegen diese Vorschrift verstoßen wurde, erfolgt ebenfalls ein Ausschluss des Tieres von der Veranstaltung seitens des Oberrichters. Die Richter sind verpflichtet, den Oberrichter umgehend zu informieren, sobald ihnen Auffälligkeiten und/oder Unregelmäßigkeiten in der oben beschriebenen Art und Weise bekannt werden.

Trainingsmöglichkeiten im Stadion

Am Donnerstag, den 16.6.2016 von 8.00 bis 15.00 Uhr

Trainingszeitplan:

Die Zeiteinheiten richten sich nach dem gemeldeten Kontingent der jeweiligen Mannschaften. Zum Training am Sportplatz haben nur Teilnehmer und relevante Helfer Zutritt. Am Sportplatz befinden sich Verstecke, Hürden, Sprungwände und Bringhölzer.
Die Trainingszeit pro Teilnehmer beträgt 5 Minuten, mindestens jedoch 10 Minuten. Die Trainingsreihenfolge wird nach Olympischen Landeskennzeichen eingeteilt. Der Trainingsablauf wird vom Veranstalter überwacht. Tritt eine Mannschaft zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht an, kann sie am Ende eingereiht werden.
Läufige Hündinnen sind vom Training ausgeschlossen. Sie erhalten ihre Trainingsmöglichkeit unmittelbar vor ihrem Start in der Abteilung „B“.

Zusätzlich sind weitere Trainings- und Vorbereitungsmöglichkeiten auf einem Ausbildungsplatz in der Umgebung Paderborns vorhanden.

Probeschutzdienst

Der Probeschutzdienst wird am Donnerstag, den 16.06.2016 um ca. 16:30 Uhr am  Sportplatz durchgeführt. Hier werden auch die ausgewählten Schutzdiensthelfer vorgestellt.

Eröffnungszeremonie und Auslosung

Die Eröffnungszeremonie und Auslosung findet am Donnerstag, den 16.06.2016 um 18:00 Uhr im Festsaal des Schlosses Neuhaus statt.

Rettungsdienste und Tierarztbereitschaft

Bei Verletzungen oder Erkrankungen befindet sich im Ort eine Rettungsstelle.
Während der gesamten Veranstaltung steht ein Tierarzt in Rufbereitschaft.

Identitätskontrolle

Die Identitätskontrolle der vorgeführten Hunde wird jeweils nach der Vorführung in jeder Disziplin am Hundeführerausgang auf dem Sportplatz sowie auch im Fährtengelände von Leistungsrichtern/Beauftragten des Veranstalters durchgeführt. Das Personal ist auch mit einem ISO anerkannten Mikrochip Identifikationsscanner ausgestattet.

Verpflegung am Sportplatz und im Fährtengelände

Die Verpflegung am Sportplatz ist ausreichend gewährleistet. Im Fährtengelände wird ein mobiler Lieferservice die Zuschauer mit Getränken und kleinen Imbissen versorgen.

Disqualifikation

Wird ein Hund in einer Abteilung disqualifiziert, so darf er nicht mehr in den Folge-Abteilungen starten.