Zuchtschauen im Verein

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Lockerungen für die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist erfreulicherweise auch eine steigende Aktivität im Bereich der Zuchtschauen im Verein zu beobachten.

Aus gegebenem Anlass möchten wir an dieser Stelle auf die Regelungen der Zuchtschauordnung hinweisen, wonach in Deutschland wohnhafte Eigentümer und Hundeführer der gemeldeten und vorgeführten Hunde die Mitgliedschaft im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. nachweisen müssen (vgl. Zuchtschauordnung, II. Organisation der Zuchtschauen, Ziff. 1.2.5. und Ziff. 1.3.). Die Mitgliedschaft, beispielsweise in einem ausländischen Verein der WUSV, ist nicht ausreichend.

Bei Eigentümern und Hundeführern, die im Ausland wohnhaft sind, wird die Mitgliedschaft nicht geprüft.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung in dieser Angelegenheit.

Für die kommenden Veranstaltungen wünschen wir Ihnen als Veranstalter und Ihren Teilnehmer*innen viel Freude und Erfolg.