Neuerungen zur Organisation von Zuchtschauen

Die Bundesversammlung hat bei ihrer letzten Sitzung am 4./5. Juni 2021 eine Änderung der Zuchtschauordnung beschlossen, die es den Orts- und Landesgruppen ermöglicht, künftig den Zuchtschau-Katalog nicht mehr zwingend als Drucksache zur Verfügung zu stellen. Die Zuchtschauordnung schreibt jedoch nach wie vor einen Zuchtschaukatalog zwingend vor.

Somit haben die Veranstalter künftig die Wahlmöglichkeit:

  • Ausgabe des Kataloges in der bisherigen gedruckten Variante
  • Bereitstellung einer Online-Version auf der Homepage des Veranstalters

Entscheiden Sie sich für die Online-Version, muss diese am Tage der Veranstaltung vor Beginn auf Ihrer Homepage bereitgestellt werden. Eine frühere Veröffentlichung darf nicht erfolgen.

Die jeweiligen Pflichtangaben zu den gemeldeten Hunden müssen beinhaltet sein, ansonsten sind Sie natürlich in der Gestaltung frei.

Bitte bereiten Sie ausgedruckte Versionen Ihres Online-Kataloges für die amtierenden Richter vor, damit diese dort Ihre vergebenen Bewertungen eintragen können. Diese müssen dann unterschrieben von den jeweiligen Richtern der einzelnen Klasse der Hauptgeschäftsstelle eingesandt werden.