Jahreshauptversammlungen in Ortsgruppen - Aktualisierung

Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits Ende Oktober hatten wir die Ortsgruppen informiert, wie mit den Jahreshauptversammlungen unter den Einschränkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verfahren werden kann.

Inzwischen steht fest, dass im Dezember in allen Bundesländern keine Jahreshauptversammlung als Präsenzveranstaltung stattfinden kann, für die Zeit nach Weihnachten bis zum 10. Januar haben Bund und Länder bereits einen kompletten „Lockdown“ angekündigt. Da auch danach mit einem signifikanten Rückgang der Infektionszahlen nicht zu rechnen ist, wird es aller Wahrscheinlichkeit auch im Januar nicht möglich sein, eine solche in den Ortsgruppen durchzuführen.

Aus heutiger Sicht können wir den Vorständen der Ortsgruppen deshalb nur empfehlen, die Jahreshauptversammlung auf einen unbestimmten Termin im Frühjahr zu verschieben, wenn Versammlungen nach den Corona-Verordnungen der Länder wieder zulässig sind.

Zu den rechtlichen Folgen einer Verschiebung der Jahreshauptversammlung und möglichen Alternativen zu einer Präsenzveranstaltung finden Sie untenstehend unsere noch einmal umfassend überarbeitete Information. In die überarbeitete Fassung haben wir insbesondere Fragen von Ortsgruppen zu diesem Themenkomplex aufgenommen, die uns zurzeit regelmäßig erreichen. In Punkt 4 finden Sie zudem ein Muster für eine schriftliche Beschlussfassung im Umlaufverfahren.

Wir hoffen, Ihnen mit der überarbeiteten Information eine umfassende Arbeitshilfe an die Hand gegeben zu haben und bitten Sie, die Information auch an Ihre Vorstandskollegen weiterzuleiten.

Sollte es dazu noch weitere Fragen geben, senden Sie uns diese bitte an die folgende E-Mail-Adresse: og-beratung@schaeferhunde.de. Gerne werden wir auf Ihre Fragen eingehen und die Antworten allen Ortsgruppen zur Verfügung stellen.