Information der Ortsgruppen - Teilnehmer/Teilnehmerzahlen Prüfungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit der Aussendung vom 29.05.2020 bezüglich der Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes in den Ortsgruppen des SV erreichen uns zahlreiche Rückfragen bezüglich der möglichen Teilnehmer und Teilnehmerzahlen bei den vorgesehenen Prüfungen.

Die Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes in den Ortsgruppen des SV dient dazu, den Mitgliedern die Möglichkeit zu eröffnen, zuchtrelevante Ausbildungskennzeichen zu erwerben. Abgesehen davon, dass die Durchführung einer Prüfungsveranstaltung zunächst von den behördlichen Vorgaben abhängt und nur unter Beachtung und Einhaltung der Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz erfolgen kann, bedarf es natürlich auch der Einhaltung der Vorgaben aus der Prüfungsordnung, sofern in den Richtlinien hierzu nichts anderes ausgeführt ist.

Insofern kann eine Prüfungsveranstaltung nur dann durchgeführt werden, wenn die erforderliche Mindestanzahl an Hundeführern und Hunden gegeben ist, wobei nur Hundeführer und Hunde an der Prüfung teilnehmen können, die wirklich ein zuchtrelevantes Ausbildungskennzeichen anstreben. Die Meldungen werden bei Eingang in der HG auf Zulässigkeit geprüft, wobei nachstehende Kriterien gelten:

Für zuchtrelevante Prüfungen sind nur Deutsche Schäferhunde mit Ahnentafel oder Registrierbescheinigung Anhangregister Zucht (Langstockhaar) zugelassen: BH, AD, IGP1-3, RH1, RH2, HGH, ZAP.
Wenn durch eine bestandene Prüfung der Einsatz für die Zucht bereits ermöglicht ist, darf diese Prüfung derzeit nicht wiederholt werden.

Fremd- oder mischrassige Hunde sowie Deutsche Schäferhunde ohne Ahnentafel oder Registrierbescheinigung Anhangregister Zucht (Langstockhaar) können nicht starten.

Wir empfehlen in jedem Fall, die von der zuständigen Behörde zugelassene Anzahl der Teilnehmer auf dem Platz und, dort wo es möglich ist, auch der Zuschauer entsprechend genauestens einzuhalten. Bitte beachten Sie hierbei, dass auch hier nur zuchtrelevante Ausbildungskennzeichen durchgeführt werden dürfen, reine Sportprüfungen sind weiterhin untersagt. Die Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes ab dem 6.6.2020 erfolgt unter der Prämisse, die Zuchtvoraussetzungen zu erreichen, um die Zucht des Deutschen Schäferhundes nicht weiter einzuschränken. Die Öffnung von reinen Sportveranstaltungen kann erst in Abstimmung mit dem VDH erfolgen.
 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit.