Information Änderungen Richtlinien für Kostenersatz

Der SV-Vorstand hat nach Anhörung des Verwaltungs- und Wirtschaftsausschusses Änderungen in den Richtlinien für Kostenersatz im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. beschlossen. Nachstehende finden Sie die Ergänzung der Ziffern 3.11. und 3.12.

Änderung der Richtlinien für Kostenersatz im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. Fassung 2024 - Ergänzung der Ziffern 3.11. und 3.12.

3.11.     Körungen

Findet in einer Landesgruppe an einem Wochenende eine Körung und eine weitere LG-Veranstaltung mit dem gleichen Richter (z. B. Körung und LG-Zuchtschau) statt, werden die Fahrtkosten nicht vom Hauptverein übernommen. Der Körmeister hat Anspruch auf Tagegeld für den Tag der Körung.

Die Übernachtungskosten für eine Übernachtung (Einzelzimmer ohne Frühstück) übernimmt der Hauptverein nur in den Fällen, in denen die Entfernung zwischen dem Ort der Körung und dem Wohnort des Körmeisters mehr als 400 km (einfache Strecke) beträgt. Hierfür ist zwingend die Hotelrechnung der Körabrechnung beizufügen.

Für die eingesetzten Lehrhelfer auf Körungen werden an Fahrtkosten maximal 60 € und an Tagegeld je Einsatztag 35 € bezahlt.

Sollten auf einer Körung weniger als zehn Hunde vorgeführt werden, erfolgt kein Ausgleich des eventuell entstehenden finanziellen Defizits durch den Hauptverein.

3.12.     Wesensbeurteilungen

Findet in einer Landesgruppe an einem Wochenende eine Wesensbeurteilung und eine weitere LG-Veranstaltung mit dem gleichen Richter (z. B. Wesensbeurteilung und LG-Zuchtschau) statt, werden die Fahrtkosten nicht vom Hauptverein übernommen. Der Wesensbeurteiler hat Anspruch auf Tagegeld für die Tage der Wesensbeurteilung.

Die Übernachtungskosten für eine Übernachtung (Einzelzimmer ohne Frühstück) übernimmt der Hauptverein nur in den Fällen, in denen die Entfernung zwischen dem Ort der Wesensbeurteilung und dem Wohnort des Wesensbeurteilers mehr als 400 km (einfache Strecke) beträgt. Hierfür ist zwingend die Hotelrechnung der Abrechnung Wesensbeurteilung beizufügen.

Für den eingesetzten Assistenten auf Wesensbeurteilungen werden an Fahrtkosten maximal 60 € und an Tagegeld je Einsatztag 35 € bezahlt.

Bei Mehrtagesveranstaltungen werden Übernachtungskosten gegen Vorlage der Hotelrechnung (Einzelzimmer ohne Frühstück) in Höhe von maximal 100 € jeweils für den Beurteiler Wesen sowie den Assistenten übernommen, wobei die Verpflichtung für beide Personen besteht, die preiswertere Alternative (entweder Übernachtung oder Heimfahrt nach dem ersten bzw. zweiten Veranstaltungstag) zu wählen. Es wird an beide Personen appelliert, möglichst eine Fahrgemeinschaft zu bilden.

Hier finden Sie die aktualisierten Richtlinien für Kostenersatz.