Bundesversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Mitglieder des SV,

wir möchten Sie heute darüber informieren, dass in der diesjährigen Bundesversammlung turnusmäßig die Wahlen der Rechnungs-/Kassenprüfer des SV sowie die Wahl der Leitung des Rechtsamtes anstehen. Für die zuletzt genannte Funktion liegt das Vorschlagsrecht beim Vorstand des SV.

Aufgrund der in der Bundesversammlung 2015 beschlossenen neuen Rechts- und Verfahrensordnung, die am 01.01.2017 in Kraft tritt, ändert sich die Gerichtsstruktur im Verein. Die Verbandsgerichte fallen weg und es wird nur noch ein Bundesgericht mit drei Kammern geben, die jeweils mit drei Mitgliedern besetzt sind.

Diese Neustrukturierung macht es somit erforderlich, dass in der diesjährigen Bundesversammlung eine Neubesetzung des Bundesgerichtes ab dem 01.01.2017 durch Wahlen erfolgt.

Jede Kammer besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die sämtlich Mitglied des Vereins sein müssen.

Die Vorsitzenden der Kammern sollten Volljuristen oder in Rechtsfragen erfahren sein. Mitglieder des Bundesge­richtes dürfen keine weiteren Ämter im SV bekleiden mit Ausnahme von Ämtern in einer Ortsgruppe. Delegierte üben kein Amt in diesem Sinne aus.

Die Vorsitzenden, die Beisitzer und insgesamt vier Ersatzbeisitzer werden von der Delegiertenversammlung des Hauptvereins für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Die Wahlen mit Ausnahme der Ersatzbeisitzer erfolgen kammerbezogen.

Sofern Sie als Mitglied des SV an einer Kandidatur interessiert sind und die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, sich mit dem Vorsitzenden und/oder den Delegierten Ihrer Landesgruppe in Verbindung zu setzen, damit Sie von diesen in der Bundesversammlung vorgeschlagen werden können.

Ein zur Wahl vorgeschlagener, nicht anwesender Kandidat kann nur dann gewählt werden, wenn von ihm eine schriftliche Erklärung darüber vorliegt, dass er die Kandidatur annimmt und für den Fall seiner Wahl auch das Amt zu übernehmen bereit ist. Eine entsprechende schriftliche Bereitschaftserklärung in Form des § 12 Abs. 5 allgemeine Geschäftsordnung kann bei der SV-Hauptgeschäftsstelle angefordert werden.

Ihre SV-Hauptgeschäftsstelle