Aktualisierung der Corona-Notverordnung im SV sowie der SV-Richtlinien zur Durchführung der Wesensbeurteilung

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder des SV,

heute dürfen wir Sie über die Aktualisierung der Corona-Notverordnung im SV sowie der SV-Richtlinien zur Durchführung der Wesensbeurteilung informieren.

 

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Corona-Notverordnung im SV:
III. Körordnung – Ziffer 2.4. Körzeit
Der Zeitraum der Körsaison 2020/2021 wird über den 30. November hinaus um drei Monate bis zum Beginn der Körsaison 2021 verlängert.


Richtlinie zur Durchführung der Wesensbeurteilung:
Regelungen für die Teilnahme von Hunden, die älter als 13 Monate sind:
Alle Hunde, die nach dem 01. Februar 2019 geboren sind, können bis zum 30.06.2021 (vorher: 31.12.2020) ohne Sondergenehmigung an der Wesensbeurteilung teilnehmen.


An dieser Stelle möchten wir auch darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, die Einzelabnahmen Zuchtbewertung, die 6 Monate gelten, aufgrund der derzeitigen Situation auf Antrag an das Zuchtbuchamt um weitere 6 Monate zu verlängern.

Wir bitten um freundliche Kenntnisnahme und danken für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit.