Hundeausbildung im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V.

Im Namen und Auftrag des SV-Vorstandes hier die Mitteilung der SV-Pressereferentin Roswitha Dannenberg.

„Hundeausbildung im Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. grundsätzlich unter Beachtung des Tierschutzgesetzes. 

Jedes Mitglied ist für die Art der Ausbildung seines Hundes, dem sprichwörtlich „besten Freund des Menschen“ verantwortlich und trägt somit die Verantwortung für eine tierschutzgerechte Ausbildung. Eine besondere und herausragende Bedeutung kommt dabei unseren Amtsträgern zu, denn durch ihre Stellung haben sie eine besondere Vorbildfunktion und gelten als Multiplikatoren!  

Nachfolgend ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz (TierSchG). Es verbietet den Einsatz von Elektroreizgeräten (§ 3 Nr. 11 TierSchG), zudem ist es nach Nr. 5 des § 3 verboten:

„ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.“

Für die meisten unserer Mitglieder ist das eine Selbstverständlichkeit und darauf sind wir sehr stolz! 

Für die Ausnahmen gilt: Wir alle müssen uns bewusst sein, dass eine tierschutzwidrige Ausbildung in erster Linie dem Tier selbst und darüber hinaus dem Ansehen unseres Vereins in der Öffentlichkeit großen Schaden zufügt. Gerade im Bereich der Ausbildung stehen wir als größter Rassehund-Zuchtverein der Welt im Fokus der Öffentlichkeit.

In den letzten Jahren hat das allgemeine Bewusstsein für die Notwendigkeit eines umfassenden, die Tiere einbeziehenden Lebensschutzes eine kontinuierliche Steigerung erfahren. Geänderte ethische Einstellungen und die Weiterentwicklung der Wertvorstellungen der Mensch-Tier-Beziehung haben dazu geführt, dass früher kritiklos hingenommene Umgangsformen heute nicht mehr zu rechtfertigen sind. Hier gilt es das eigene Handeln neu zu überdenken! 

Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Präambel der Internationalen Prüfungsordnung hinweisen deren Aussage eindeutig ist und keiner weiteren Erläuterung bedarf. 

„Der Mensch, der seinen Hund ausbildet oder gemeinsam mit dem Hund Sport betreibt, hat sich und den ihm anvertrauten Hund einer sorgfältigen Ausbildung zu unterziehen, deren Ziel die größtmögliche Harmonie zwischen Mensch und Hund ist. Das Ziel aller Ausbildungen ist das Vermitteln von Lerninhalten, die für den jeweiligen Hund machbar sind. Die harmonische Übereinstimmung zwischen dem Menschen und seinem Hund, unabhängig davon, wo dieser im Hundesport eingesetzt wird, ist allen Tätigkeiten zugrunde zu legen. Zur Harmonie kann man nur gelangen, wenn man sich weitestgehend in den Hund und seine Anlagen hineinversetzt.

Es besteht die ethische Verpflichtung des Menschen, den Hund zu erziehen und ausreichend auszubilden. Die dabei verwendeten Methoden müssen die gesicherten Erkenntnisse der Verhaltenswissenschaften, insbesondere der Kynologie, berücksichtigen. Zur Erreichung des Erziehungs-, Ausbildungs- oder Trainingseffekts ist stets die gewaltfreie und für den Hund positive Methode einzusetzen. Nicht artgerechte Ausbildungs-, Erziehungs- und Trainingsmittel sind abzulehnen (siehe Tierschutzgesetz).

Der Einsatz des Hundes im Sport muss sich an seiner Veranlagung, seinem Leistungsvermögen und seiner Leistungsbereitschaft orientieren. Die Beeinflussung des Leistungsvermögens durch medikamentöse oder nicht tiergerechte Einwirkung durch den Menschen ist abzulehnen. Der Mensch muss sorgfältig die Veranlagungen seines Hundes erkunden. Von einem Hund Leistungen zu verlangen, die dieser nicht erbringen kann, widerspricht jedem ethischen Bewusstsein.“

Tierschutz konformes Verhalten ist für Jedermann/Frau verpflichtend und bezieht sich nicht ausschließlich auf Mitglieder eines Vereins! Jeder Einzelne trägt die Verantwortung für sein Tun oder Unterlassen und muss sich dem öffentlichen Recht gegenüber verantwortlich fühlen. 

Perfekt, wenn Sie Folgendes für sich mit einem klaren „ja“ beantworten können.

"Behandle Deinen Hund stets so, dass Du im nächsten Leben problemlos die Rolle mit ihm tauschen könntest". 

Roswitha Dannenberg
SV-Pressereferentin