Welche Inzuchten sind erlaubt im SV?

Zurzeit sind die engsten erlaubten Inzuchten 2-3 oder 3-2, d.h. die verpaarten Tiere haben gemeinsame Vorfahren in der 2. und 3. Generation.

Die Inzuchten sollen zukünftig aber auf maximal 3-3 Inzuchten beschränkt werden, da bei zu „engen“ Inzuchten die schlechten Eigenschaften oftmals überwiegen. Zudem sollen die Blutlinien nicht weiter eingeengt werden.

Der Zuchtausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 17.04.2015 noch einmal mit der Thematik der Inzucht befasst. Seit 1.1.2015 ist gemäß Zuchtordnung eine Inzucht, die näher als 3 – 3 ist, nicht gestattet.

Nach wissenschaftlicher Beratung und den neuesten Erkenntnissen zu diesem Thema ist der Zuchtausschuss zu der Auffassung gelangt, dass die Inzuchten 2 – 4 bzw. 4 – 2 und 2 – 5 bzw. 5 – 2 nicht enger sind als 3 – 3 und somit erlaubt sind. Die Inzuchten 3 – 2, 2 – 2, 1 – 1, 1 – 2 , 1 – 3, 1 – 4, 1 - 5 und umgekehrt sind weiterhin nicht erlaubt.

Die Bestimmungen zur Zuchtordnung sind hierzu entsprechend geändert worden.