Gibt es gesetzliche Voraussetzungen für das Halten von Deutschen Schäferhunden?
Hundehaltung ist grundsätzlich Ländersache. Gesetzliche Landesvorschriften, die das Halten eines Deutschen Schäferhundes von einer behördlichen Genehmigung abhängig machen, gibt es nicht. In manchen Bundesländern muss das Halten großer Hunde (i. d. R. über 40 cm Widerristhöhe oder mehr als 20 kg Gewicht) der zuständigen Behörde angezeigt werden. Unter Umständen ist dann auch ein Sachkundenachweis erforderlich. Über die in Ihrem Bundesland gültigen Bestimmungen erteilt Ihnen Ihr zuständiges Ordnungsamt aber gerne Auskunft.
Und vergessen Sie nicht, Ihren Hund bei Ihrer Gemeinde zur Hundesteuer anzumelden! Die Bemessung der Hundesteuer wie auch die Festlegung von Voraussetzungen für mögliche Ermäßigungen in Sachen Hundesteuer ist den Kommunen überlassen und deshalb vielerorts unterschiedlich geregelt. Manche Gemeinden gewähren beispielsweise eine Ermäßigung für Hunde, die eine Begleithundprüfung nachweisen können. Am besten erkundigen Sie sich hier bei Ihrer Gemeinde.