SV-Qualifikationsprüfung WUSV-Universalsiegerwettbewerb 2022

Wichtige Information zu den Zulassungsvoraussetzungen

Nachdem einige Mitglieder aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten haben, die geforderte Zuchtbewertung ab dem 01.04.2021 nachzuweisen, hat der SV-Vorstand die Vorgabe gelockert:

Es genügt nun der Nachweis einer Zuchtbewertung „SG“ von einem SV Zuchtrichter ohne zeitliche Vorgabe vor dem Meldeschluss (15.03.2022).

Eine gültige Einzelzuchtbewertung „SG“ für Hunde, die noch nicht in einer Zuchtschau vorgestellt wurden, berechtigt ebenfalls zur Meldung.