Abt. „ B“ - Unterordnung
Allgemeines
Die Unterordnung findet im Wechsel mit dem Schutzdienst im Stadion statt. Das Stadion hat ein Rasenfeld. Die Laufrichtung geht von der Haupttribüne aus gesehen von rechts nach links. Die Vorführung einer Probeunterordnung ist nicht vorgesehen.
Die Hundeführer dürfen während der Unterordnung einfache, sportliche Kleidung (Trainingsanzüge), jedoch keine speziellen Hundeführer-Trainingswesten tragen.
Einlasskontrolle
Die Startbereitschaft muss ca. 15 Minuten vor der jeweiligen Startzeit durch den Mannschaftsführer (Assistenten) bei der Einlasskontrolle (Hundeführereingang) gemeldet werden. Es erfolgt eine Halsbandkontrolle.
Sollte ein Hundeführer nicht spätestens 15 min. vor Start anwesend sein, hat dies die
Disqualifikation zur Folge.
Die Tätowier/Chipnummer wird nach der Vorführung beim Hundeführerausgang überprüft.
Sprunggeräte / Bringgegenstände / Pistolen
Laut PO ist eine feste Bretterhürde zu verwenden. Eine Reserve-Hürde ist bereit zu halten.
Die Schrägwand ist mit Steigleisten und einem rutschfesten Belag versehen. Die Abmessungen entsprechen der gültigen PO. Die Geräte werden beim Schutzdienst vom Vorführplatz entfernt, die Platzierung ist markiert. Die Anordnung der Geräte ist dem beiligenden Laufplan zu entnehmen.
Sprunggeräte sind ebenfalls auf dem Trainingsgelände aufgestellt.
Apportiergegenstände müssen in doppelter Ausführung (zwei identische Ausführungen) vorhanden sein. Gewichte und Abmessungen der Gegenstände entsprechen der PO. Zusätzliche Gewichte dürfen nicht angebracht werden.
Gewicht des Gegenstandes „ebene Erde“ 2.000 Gramm
Gewicht des Gegenstandes „Hürde“ und „Schrägwand“ 650 Gramm
Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Gegenstände sind von allen Teilnehmern zu verwenden. Eigene, dem Hundeführer gehörende Gegenstände sind nicht zulässig.
Alle Apportierübungen sind in Laufrichtung durchzuführen.
Zwei Pistolen Kal. 6 mm sind vom Veranstalter bereitzuhalten. Die Schussprobe findet auf der ersten Geraden statt.
Ablegeplatz
Rüden und Hündinnen werden auf getrennten Plätzen abgelegt. Die Ablegeplätze werden entsprechend gekennzeichnet.