HINWEIS – NEUE EU-REGELN FÜR REISEN MIT HAUSTIEREN

Ab dem 22. April 2026 gelten in der EU neue Regeln für das Reisen mit Haustieren:

Mit mehr als fünf Hunden im gleichen Transportmittel darf man nicht mehr reisen. Ausnahmen bestehen, wenn man z. B. an Wettbewerben teilnimmt oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt.

Ziel der Regelung ist es, den grenzüberschreitenden illegalen Handel mit Haustieren einzudämmen.

Für die meisten Reisenden ändert sich wenig: Haustierpass, Tollwutimpfung und Chip bleiben erforderlich.

Für diejenigen die mit mehr als fünf Tieren im selben Auto unterwegs ist gelten folgende Regeln bzw. müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Der Transport der Tiere erfolgt mit dem Zweck der Teilnahme an Wettkämpfen, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen oder dem Training für solche Veranstaltungen.

2. Es liegt eine schriftliche Dokumentation vor, die bestätigt, dass die Tiere entweder für die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung registriert sind oder bei einem Verein registriert sind, der solche Veranstaltungen veranstaltet.

3. Alle Tiere sind über sechs Monate alt.

4. Wenn die Tiere diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen sie die Anforderungen für die kommerzielle Einfuhr erfüllen. Alle drei Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Diese Anforderungen basieren auf Grundlage des EU Tiergesundheitsrechts, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/429 („Animal Health Law“). Die bisherige Regelung wurde damit nicht inhaltlich aufgehoben, sondern in das neue, einheitliche Tiergesundheitsrecht überführt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

europa.eu/youreurope/citizens/travel/carry/pets-and-other-animals/index_de.htm

www.bmleh.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html