Beschlüsse BV 2024 - Informationen

Hier finden Sie eine Übersicht der in der Bundesversammlung 2024 gefassten Beschlüsse.

Hierzu möchten wir Ihnen einige wichtige Information geben:

1. Prüfungsordnung Wesensbeurteilung

Es können nunmehr 16 Hunde pro Veranstaltungstag (Freitag bis Sonntag sowie gesetzliche Feiertage) von einem Wesensbeurteiler bewertet werden dürfen.
Der Freitag kann nur genehmigt werden, wenn am Samstag mehr Hunde gemeldet sind als vorgeführt werden können. Eine Wesensbeurteilung ausschließlich am Freitag ist wie bisher nicht gestattet.

2. Prüfungsordnung des SV – Präambel

Die SV-Ausdauerprüfung kann durch den Richter nunmehr in der eigenen Ortsgruppe abgenommen werden, dies gilt allerdings nur für die SV-AD, nicht für die IAD. Der VDH hat dieses Vorgehen bestätigt.

3. Zuchtordnung

Die Zucht mit langstockhaarigen Hunden im Anhangregister ist für Hunde, die nach dem 01.07.2024 neu ins Anhangregister eingetragen werden, nicht mehr erlaubt.
Alle langstockhaarigen Hunde, die vor dem 01.07.2024 ins Anhangregister mit Zuchterlaubnis eingetragen wurden, dürfen weiterhin zur Zucht verwendet werden, auch die daraus entstandenen Nachkommen haben Bestandsschutz und können weiterhin zur Zucht im Anhangregister verwendet werden, bis die erforderlichen 3 Generationen für die Übernahme ins reguläre Zuchtbuch erreicht sind.