Allgemeines

Prüfungsordnung und Teilnahmevoraussetzungen

Gültige FCI/WUSV-PO / IPO3, Fassung 2012. Die teilnehmenden Hunde müssen seit der vorausgegangenen WM eine IPO3 oder gleichwertige Prüfung, geführt vom gemeldeten Hundeführer, bestanden haben. Bei dieser Prüfung muss ein Gesamtergebnis von mindestens 250 Punkten, sowie in jeder Abteilung ein Ergebnis von mindestens 80 Punkten erreicht worden sein.
Diese Prüfung ist bereits bei der Meldung nachzuweisen.
Den Mitgliedsvereinen wird empfohlen, für das Ablegen der vorgeschriebenen FCI/WUSV-PO/IPO3 sowie für nationale Qualifikationsprüfungen nur ausreichend qualifizierte Richter einzusetzen.

Nicht anerkannt werden Bewertungen von Richtern, die Mitglieder in einem vom SV-/WUSV nicht anerkannten Verein sind.

Jeder Hundeführer darf bei dieser Veranstaltung nur einen Hund führen.
Jeder gemeldete Hund muss über eine WUSV-anerkannte Ahnentafel verfügen.

Für die WM 2016 ist der Nachweis eines entsprechenden von SV/WUSV anerkannten zuchtzulassenden HD- und ED-Befundes erforderlich. Der Nachweis ist über den Eintrag in der Ahnentafel bzw. eines entsprechenden Zertifikates zu führen.

Meldeschluss:

Der endgültige Meldeschluss ist festgelegt auf den 11.09.2016. Das originale Anmeldungsformular auf der Homepage muss mit folgenden Informationen ausgefüllt werden:

  • Name des teilnehmenden Hundeführers (Passkopie, Staatsbürgerschaft muss durch Urkunde nachgewiesen werden)
  • Hat der gemeldete Hundeführer nicht die Staatsbürgerschaft des meldenden Landes, so ist mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen, dass der Hundeführer im meldenden Land den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat
  • Foto des Hundeführers in Passfotoformat
  • Name und Geschlecht des Hundes
  • Zuchtbuch-Nummer des Hundes
  • Tätowier-Nummer, bzw. Chip-Nummer
  • Wurftag
  • Name und Zuchtbuch-Nummer der Elterntiere
  • Anzahl Punkte zur Qualifikation in Abt. A, B, C und total
  • Name des entsendenden Verbandes
  • Bestätigungen des anmeldenden WUSV-Mitgliedsvereines
  • Mannschaftsführer: Name, Adresse, Tel.Nr., Fax Nr., Email, Foto im Passformat
  • Mannschaftsführer-Assistent: Name, Adresse, Tel.Nr., Fax Nr., Email, Foto im Passformat 
Meldeadresse:

Die endgültige Anmeldung erfolgt auf der Homepage

www.schaeferhunde.de/wusv-wm/meldeschein

Meldegebühr: € 140,-- pro Hund

Die Meldgebühr ist zu überweisen an:

Kontoinhaber        Verein für Deutsche Schäferhunde e.V. (SV)
Bank:                     Stadtsparkasse Augsburg
IBAN:                     DE07 7205 0000 0810 2000 30
BIC:                       AUGSDE77XXX
Verwendungszweck: Meldungen WUSV-WM

Startnummern

Die ausgegebenen Startnummern sind Eigentum des teilnehmenden Hundeführers nach der WM 2016. Die Startnummern müssen während der Auslosung, sowie von der Anmeldung des Hundeführers zur Abt. A, B und C bis zum Abschluss der betreffenden Gruppe und während der Siegerehrung sichtbar getragen werden. Die Startnummern enthalten die Länderbezeichnung (nach olympischen Regeln) sowie die individuelle Nummer des Hundeführers innerhalb der jeweiligen Mannschaft.

Mannschaftsquartiere und Hotelreservierungen

Hotelbuchungen sind über den Tourismusverband und die Links auf der Website des Organisators problemlos möglich. Für spezielle Fragen wenden Sie sich bitte an den Organisationsleiter.

Für die teilnehmenden Hunde sind folgende Unterlagen mitzuführen:
  • Ahnentafel
  • Bewertungsheft (Nachweis IPO3)
  • Gültiger europäischer Heimtier Impfpass (siehe Veterinärbestimmungen) oder
  • Hundepass = Gesundheitsattest
  • Nachweis über Hundehaftpflichtversicherung
  • Tollwutimpfung

Etwaige spezielle Erfordernisse für die Wiedereinfuhr des teilnehmenden Hundes in das entsendende Land stellen sie bitte rechtzeitig vor Ausreise im entsendenden Land fest.

Personeneinreisebestimmungen

Für Personen aus EU-Ländern ist ein gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis vorgeschrieben. Für Personen aus nicht EU-Ländern ist ein gültiger Reisepass vorgeschrieben. Weitere Auskünfte erteilt das im jeweiligen Land ansässige deutsche Konsulat.  In Deutschland besteht Ausweispflicht.

Tierschutzrechtliche Bestimmungen

Aufgrund der deutschen Tierschutzgesetzgebung sowie der Beschlusslage der WUSV ist für das Ausbilden und Trainieren von Hunden außerhalb oder während der Veranstaltung verboten:

*   jegliche Form von Gewalt oder Aggression auszuüben
*   der Gebrauch von Elektroreizgeräten  und deren Attrappen
*   der Gebrauch von Stachelhalsbändern und Krallenhalsbändern
*   der Einsatz von Dopingmitteln

Verstöße gegen die Bestimmungen können  zu einer Disqualifikation an der WUSV-WM und zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Wenn der Hund im Auto oder Autoanhänger hinterlassen wird, muss der Hundehalter dafür sorgen, dass dem Hund ausreichend frische Luft und Wasser zur Verfügung stehen.

Veterinärbestimmungen

Die Veranstaltung wird amtstierärztlich überwacht.

Um eine Starterlaubnis zu erhalten, muss jeder teilnehmende Hund vor Teilnahme am offiziellen Training und spätestens bis Montag, den 03.10.2016,  15.00  Uhr eine tierärztliche Untersuchung absolvieren. Die Tierarztkontrolle wird im Bereich des VIP – Raumes durchgeführt.

Als läufig gemeldete Hündinnen müssen vom Tierarzt auf Läufigkeit untersucht werden.

Im Rahmen der tierärztlichen Untersuchung hat sich jeder Hund einem Fitness-Test zu unterziehen. In diesem Zusammenhang hat der Hund einen Sprung auf einen etwa 80 cm hohen Tisch zu zeigen. Der Sprung muss ohne körperliche Unterstützung des Hundeführers gezeigt werden. Hunde, die diesen Test nicht bestehen, dürfen zum Bewerb nicht zugelassen werden.

Tiere, deren gesundheitlicher Zustand es nicht erlaubt, an einem Wettbewerb teilzunehmen, sind vom Oberrichter von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte ein Tier erkennbar unter gesundheitlichen Problemen oder ganz offensichtlich unter Schmerzen leiden, muss ein Platzverweis und Ausschluss von der gesamten Veranstaltung erfolgen.

Es wird ausdrücklich darauf  hingewiesen, dass im Rahmen von WUSV-Wettbewerben die Gabe von Medikamenten zur Schmerzunterdrückung und/oder Leistungssteigerung ausdrücklich verboten ist. Sollte offensichtlich werden, dass gegen diese Vorschrift verstoßen wurde, erfolgt ebenfalls ein Ausschluss des Tieres von der Veranstaltung seitens des Oberrichters. Die Abteilungsrichter sind verpflichtet, den Oberrichter umgehend zu informieren, sobald ihnen Auffälligkeiten und/oder Unregelmäßigkeiten in der oben beschriebenen Art und Weise bekannt werden.

Während der gesamten Veranstaltung steht ein Tierarzt zur Verfügung.

Der Veranstalter hat das Recht, zu jeder Zeit eine Tierarztuntersuchung durchführen zu lassen, wenn die teilnehmenden Hunde Anzeichen von Schäden oder Krankheiten aufweisen. Der Tierarztbescheid gilt zu jeder Zeit.

Die genauen Impfbestimmungen sind auf der Homepage des Veranstalters nachzulesen.

Arzt / Zahnarztbesuche

Auslandskrankenscheine der gesetzlichen Krankenversicherungsanstalten oder Ersatzkassen werden teilweise anerkannt. Vorteilhaft ist es auf jeden Fall eine private Krankenversicherung für die Zeitdauer des Aufenthaltes in Deutschland abzuschließen. Das Organisationsbüro kann über die nächstliegenden Arzt- und Zahnarztpraxen, Unfallkliniken auch Tierarztpraxen oder Tierkliniken informieren.

Restaurantbesuche

Bei größeren Gesellschaften ist es zweckmäßig, in Speiserestaurants eine Tischreservierung rechtzeitig vorzunehmen.

Menü- und Getränkekarten liegen in vielen Restaurants in deutscher und englischer Sprache vor.

Preise (Essen und Trinken), auch Hotelfrühstück sind immer inklusive Steuern. In der Regel ist es jedoch üblich, bei sehr guter Serviceleistung einen kleinen zusätzlichen freiwilligen Beitrag der Rechnungssumme zu entrichten.

Kreditkartenzahlungen mit den gängigen Kreditkarten sind in den meisten Hotels und
Restaurants möglich.

Straßenverkehr

In Deutschland gilt „Rechtsverkehr“.  Bitte beachten sie, dass die deutsche  Polizei sehr auf folgende Dinge achtet:

  • dass alle Insassen angeschnallt sind
  • dass das absolute Handy-Verbot für den Fahrer eingehalten wird
  • dass strenge Alkoholkontrollen durchgeführt werden! Grenzwerte werden genau eingehalten, auch Ausländern wird der Führerschein bei Überschreitung rigoros abgenommen.
Benzinpreise

Abhängig von Gesellschaft und dem aktuellen Ölpreisniveau.

Zahlungsweise in Deutschland

Die Landeswährung ist Euro.

Geldwechsel von einer ausländischen Währung in EURO ist in allen Banken während der Geschäftszeiten sowie in Wechselstuben an den Flughäfen möglich. Devisentausch in Hotels ist eher nicht zu empfehlen.

Die sicherste Möglichkeit bieten Kreditkarten der gängigen Gesellschaften (VISA, Mastercard, etc.). Beim Anmieten eines Mietfahrzeuges ist der Besitz einer Kreditkarte unerlässlich. Außerdem gibt es die Möglichkeit mit Code bei Bargeldautomaten Geld abzuheben.