Corona-Pandemie - Betreuung von Würfen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Entwicklung in Bezug auf die Corona-Pandemie nimmt täglich an Geschwindigkeit zu und die daraus resultierenden Ereignisse beschleunigen sich zusehends.

Nachdem erste Bundesländer Ausgangsbeschränkungen erlassen haben, erstreckt sich diese Situation seit vergangenem Wochenende nunmehr über das ganze Bundesgebiet.

Uns erreichen darüber hinaus bereits die ersten Meldungen von Züchtern, die aufgrund der Corona-Pandemie in Quarantäne sind. Ihnen allen gelten unsere besten Genesungswünsche.

Der SV-Vorstand kommt deshalb nicht umhin, für unsere Züchter, ID-Beauftragten und Zuchtwarte unsere Zuchtordnung in einigen Punkten auszusetzen.

Dieses geschieht zum Schutz der Gesundheit und zum Wohle aller Mitglieder und deren Umfeld.

Bis 30.04.2020 wird  nicht länger auf die Wurfbetreuung durch die Zuchtwarte und das Chippen mit Blutentnahme der Welpen durch ID-Beauftragte bestanden, sondern unseren Züchtern die Möglichkeit eingeräumt, in Absprache mit einem Tierarzt, für jeden Einzelnen auf seine besondere Situation bezogen, zu verfahren. Dies bedeutet die folgende Vorgehensweise:

  1. ID-Beauftragte und Zuchtwarte betreuen die Würfe bis 30.04.2020 nicht mehr persönlich. Selbstverständlich stehen die OG-Zuchtwarte den Züchtern bei Fragen weiterhin telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
  2. Der Züchter klärt das weitere Vorgehen mit seinem Tierarzt ab. Er richtet sich dabei nach dessen Empfehlung: entweder Chippen, Blutabnahme und Impfen in der Praxis oder Verschieben der Termine auf später. Bisher gibt es für die Tierärzte noch keine einheitlichen Regelungen, die das Vorgehen während der Corona-Pandemie vorschreiben. Nachdem das Impfen wichtiger als das Chippen und die Blutabnahme ist, kann es bereits hier passieren, dass nur noch geimpft wird.
  3. Bei dem unter Ziffer 2 genannten Vorgehen ist keine Anwesenheit des ID-Beauftragten in den Praxisräumen des Tierarztes notwendig. Er schickt lediglich die notwendigen Formulare an den Tierarzt/Züchter und erhält diese nach erfolgtem Chippvorgang von selbigen zurück.
  4. Sollten die Tierärzte das Chippen und Impfen aufgrund der Entwicklung der Pandemie nicht mehr vornehmen, sondern zum Schutze der Allgemeinheit nur noch Notfälle behandeln, müsste diese Situation bis auf Weiteres so hingenommen werden. Die Welpen könnten dann ohne Chippen, Blutabnahme und Impfen abgegeben werden.
    Für diesen Fall muss der Züchter mit den Käufern entsprechende Vereinbarungen treffen, damit der SV-HG später die Informationen über das nachträglich erfolgte Chippen, Blutabnahme und Impfen zugänglich gemacht werden können. Von Seiten der Hauptgeschäftsstelle ist bereits eine Ausarbeitung/Vordruck in Arbeit, welche/r Ihnen, sofern dieser Fall eintritt, zur Verfügung gestellt wird.
  5. Das Zuchtbuchamt wird die Wurfeintragungen für die unter Ziffer 4 genannten Würfe solange zurückstellen, bis sich die Lage wieder entspannt hat.
  6. Die unter Ziffer 4 beschriebenen Würfe sind dem jeweiligen Landesgruppenzuchtwart zu melden.

Wir wünschen Ihnen allen das Beste und bleiben Sie gesund!