Bestimmungen zur Zuchtordnung

Der Zuchtausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 17.04.2015 noch einmal mit der Thematik der Inzucht befasst. Seit 1.1.2015 ist gemäß Zuchtordnung eine Inzucht, die näher als 3 – 3 ist, nicht gestattet.

 

Nach wissenschaftlicher Beratung und den neuesten Erkenntnissen zu diesem Thema ist der Zuchtausschuss zu der Auffassung gelangt, dass die Inzuchten 2 – 4 bzw. 4 – 2 und 2 – 5 bzw. 5 – 2 nicht enger sind als 3 – 3 und somit erlaubt sind. Die Inzuchten 3 – 2, 2 – 2, 1 – 1, 1 – 2 , 1 – 3, 1 – 4, 1 - 5 und umgekehrt sind weiterhin nicht erlaubt.

 

Die Bestimmungen zur Zuchtordnung sind hierzu entsprechend geändert worden.