Tierschutz- und Tierseuchenrechtliche Auflagen

Seit dem 29.07.22 liegt die Anordnung zur Einhaltung tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Vorgaben für die BSP in Karlsruhe vor.

Diese Anordnung mit den entsprechenden Auflagen an unsere Veranstaltung ist insgesamt sehr praktikabel formuliert und entspricht unserem Selbstverständnis als organisierte Hundesportler. Wir sind dem Karlsruher Veterinäramt sehr dankbar für die sinnvolle Umsetzung der Tierschutzhundeverordnung!

Harald Hohmann, Veranstaltungsleiter