VWA beschließt Sonderzulassung für Sieger der SV Qualifikationsprüfung

Der VWA hat in seiner Sitzung am 19.04.2026 folgendes beschlossen:

Der Sieger der Rüden und die Siegerin der Hündinnen der „SV-Qualifikationsprüfung WUSV-Weltmeisterschaft Universal“ sind ohne eine weitere Qualifikation im gleichen Jahr zur Teilnahme bei der Bundessiegerprüfung zugelassen. Sie werden nicht dem Kontingent ihrer zugehörigen LG hinzugerechnet. Voraussetzung ist jedoch in der IGP3 Prüfung die Gesamtnote mindestens „SG“ und im Schutzdienst „TSB ausgeprägt“, sowie die Teilnahmebereitschaft bei der WUSV-Weltmeisterschaft Universal. Diese Regelung gilt ab sofort.