Abt. „ A“ - Fährtenarbeit

Fährtengelände

Das zur Verfügung stehende Fährtengelände besteht ausschließlich aus Ackergelände. Es wird für alle Teilnehmer gleichartiges Gelände angeboten. Jedes Gelände wird nur einmal benützt.

Das Fährtengelände befindet sich in einem weiträumigen, militärisch und landwirtschaftlich genutztem Gebiet etwa 10 km vom Stadion entfernt.

Die Beschaffenheit des Fährtengeländes wird im zeitlichen Rahmen auf der WUSV-Homepage dokumentiert.

Legen der Fährten

Das Legen der Fährten ist in normaler Gangart durchzuführen. Die Winkel werden nicht markiert. Die Fährtenansätze werden nicht abgetreten. Ersatzfährten werden gelegt. Die Gegenstände werden nicht in einer bestimmten Reihenfolge abgelegt.

Fährtengegenstände

Die Fährtengegenstände bestehen aus

  • Leder
  • Holz
  • Teppich

und sind auf der Internetseite des Veranstalters abgebildet. Es handelt sich um Gegenstände der Fa. Schweikert. Fährtentafeln   und  Gegenstände werden vom Veranstalter bereit gestellt.

Ein Versenden von Gegenständen an die Mannschaften ist nicht vorgesehen.

Fährtenformen / Länge

Die Fährtenlänge beträgt lt. PO 600 Schritte und wird eingehalten. Eine Verkürzung der Fährten ist nicht vorgesehen. Die Fährtenleger werden vom Fährtenbeauftragten eingewiesen. Die Fährten werden entsprechend der PO in unterschiedlichen Formen ausgelegt. Sofern es die Länge des ersten Schenkels zulässt, wird der 1. Gegenstand nach ca. 100 Schritten auf dem ersten Schenkel gelegt. Lässt die Fährtenanlage dies nicht zu, liegt der erste Gegenstand auf dem 2. Schenkel.

Transport zum Fährtengelände

Das ausgewählte Fährtengelände befindet sich ca. 10 km vom Stadion entfernt.

Die Teilnehmer fahren mit eigenem Fahrzeug. Die Mannschaftsführer erhalten einen Zufahrtsplan zum Fährtengelände. Dort besteht Auslaufmöglichkeit für die Hunde und Erfrischungsmöglichkeit für die Hundeführer.

Zuschauer werden mit Bussen vom Stadion zum Gelände gefahren. Eine Beschilderung zum Fährtengelände ab dem Stadion ist vom Veranstalter nicht vorgesehen.

Das Fährtengelände steht für Trainingsfährten NICHT zur Verfügung. Zuwiderhandlung wird mit Disqualifikation geahndet. Der Veranstalter stellt gleichwertiges Trainingsgelände zur Verfügung.

Identitätskontrolle, Unbefangenheitsprüfung und Gruppen-Auslosung im Fährtengelände

Bei Anmeldung der Hundeführer zur Fährte wird eine Unbefangenheitsprüfung und Auslosung vorgenommen. Hundeführer, die zum Zeitpunkt ihrer vorgesehenen Startzeit und zur Auslosung im Fährtengelände nicht bereit stehen, werden mit ausgelost. Die geloste Fährte bleibt reserviert, sie wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgearbeitet. Erscheint der Hundeführer nicht, bevor seine Gruppe fertig ist, hat dies seine Disqualifikation zur Folge.

Die Identitätskontrolle wird nach erfolgter Fährtenarbeit durchgeführt.

Kontrolle der Fährtenleine

Die Fährtenleine wird nach der Auslosung von einem Prüfungsleiter auf korrekte Länge kontrolliert und sodann markiert. Ein Antritt ist nur mit der solcherart markierten Leine gestattet.